Guter Plan für die Auszeit

Einmal so richtig raus. Für ein paar Wochen. Oder für mehrere Monate. Ohne Lohn – aber mit einem klaren Plan. Nehmen Sie unbezahlten Urlaub, stehen auch bei der Vorsorge wichtige Entscheidungen an. Wir begleiten Sie.

Wer meldet was – und wann?

Sie planen eine Auszeit. Ihr Arbeitgeber stimmt zu – und meldet den unbezahlten Urlaub mit allen Angaben an die SVE. Diese Information muss vor Urlaubsbeginn bei uns eintreffen.

Wir empfehlen: Klären Sie Dauer, Zeitpunkt und welche Variante für Ihre Auszeit passt, so früh wie möglich. Denn je eher Sie das Gesuch einreichen, desto einfacher die Organisation – für Sie, Ihren Arbeitgeber und für uns.

Was passiert mit Ihren Versicherungen?

Sobald Ihr letzter Lohn ausbezahlt ist, verändert sich Ihr Versicherungsschutz. Damit keine Vorsorgelücke entsteht, lohnt sich ein genauer Blick auf die einzelnen Bereiche:

AHV/IV/EO

Bei der AHV gilt: Fliesst kein Lohn mehr, fallen auch die Beiträge weg. Das kann Folgen für Ihre spätere Rente haben – denn fehlende Beiträge führen unter Umständen zu Kürzungen. Achten Sie darauf, dass keine Beitragslücken entstehen.

Ob Sie während des unbezahlten Urlaubs weiterhin als erwerbstätig gelten oder sich als nichterwerbstätige Person bei der AHV anmelden müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Klären Sie mit der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers, ob Sie während der Auszeit noch als erwerbstätig gelten.

Nehmen Sie bei Unsicherheiten Kontakt mit Ihrer Ausgleichskasse auf. Nachzahlungen sind möglich – bis fünf Jahre rückwirkend. Aber einfacher ist es, Lücken von Anfang an zu vermeiden.

Pensionskasse

Der Versicherungsschutz bei Invalidität und Tod läuft noch einen Monat nach der letzten Lohnzahlung weiter. Danach endet er – ausser Sie entscheiden sich für eine Weiterversicherung bei der SVE (bis zu 24 Monate möglich). Es stehen drei Varianten zur Auswahl:

Variante 1: Versicherung unverändert weiterführen

  • Sie bleiben voll versichert.

  • Sie übernehmen alle Beiträge selbst – auch den Arbeitgeberanteil.

  • Sie sammeln weiterhin Altersguthaben und sind für Tod und Invalidität versichert.

Variante 2: Nur Risikoschutz

  • Sie zahlen nur die Beiträge für Invalidität und Tod – inklusive Arbeitgeberanteil.

  • Der Sparprozess ruht. Es entsteht kein neues Altersguthaben.

Variante 3: Schutz unterbrechen

  • Sie zahlen keine Beiträge.

  • Der Versicherungsschutz endet einen Monat nach der letzten Lohnzahlung.

  • Es entsteht eine

    Vorsorgelücke


Die Beiträge für Variante 1 und 2 werden direkt Ihrem Arbeitgeber in Rechnung gestellt. Wie Sie die Beiträge aufteilen, regeln Sie gemeinsam.

Reduzieren oder unterbrechen Sie den Versicherungsschutz, entsteht eine Vorsorgelücke.

Diese können Sie nach Ihrer Rückkehr freiwillig schliessen – mit einem Einkauf. Die maximal mögliche Einkaufssumme finden Sie im Versichertenportal.

Weitere Informationen finden Sie im Bericht Vorsorge-Check.

Krankentaggeldversicherung

Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit entfällt mit dem letzten Lohn. Prüfen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob Sie den Schutz über die Krankentaggeldversicherung während des unbezahlten Urlaubs aufrechterhalten können.

Unfallversicherung

Der Schutz für Nichtbetriebsunfälle endet 31 Tage nach dem letzten Lohn. Schliessen Sie eine Abredeversicherung ab – sie verlängert den Schutz um bis zu sechs Monate. Sie muss vor Ablauf der 31 Tage abgeschlossen werden – sonst ist ein lückenloser Schutz nicht gewährleistet.

Dauert Ihr unbezahlter Urlaub länger als sieben Monate (31 Tage + 6 Monate Abredeversicherung), können Sie eine Unfallversicherung über Ihre Krankenkasse abschliessen.

Fragen zur Auszeit?

Wir sind für Sie da. Persönlich, verständlich und verlässlich.