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Herzlichen Glückwunsch zur Hochzeit!
Wir freuen uns mit Ihnen. Im Leben gibt es Tage, die zählen. Für Sie. Für Ihre Liebsten. Und auch für Ihre berufliche Vorsorge. Denn mit Ihrer Heirat verändern sich bestimmte Ansprüche in der Pensionskasse.

Was ist jetzt zu tun?
Bitte melden Sie Ihre Heirat sowohl uns als auch der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers. Denken Sie daran, das Zivilstandsdokument beizulegen.
Was wir für Sie tun
Wir berechnen Ihr  Altersguthaben, auch Austrittsleistung genannt, auf den Tag der Heirat. Dieser Betrag dient als Grundlage für spätere Ansprüche – vor allem im Fall einer Scheidung.
Den Stand Ihres Altersguthabens bei Heirat sowie eine Übersicht über Ihre Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenleistungen finden Sie auf Ihrem nächsten Versicherungsausweis, den Sie spätestens im Februar erhalten. Selbstverständlich können Sie den Stand Ihrer Leistungen auch jederzeit im Versichertenportal nachschauen.
Was sich für Sie ändert
Ehegattenrente
Wenn Sie versterben, erhält Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann eine Ehegattenrente oder eine Kapitalabfindung – sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Mehr dazu erfahren Sie in der Rubrik Todesfall.
Zustimmung bei Kapitalbezug
Wenn Sie Ihr angespartes Geld auszahlen lassen möchten, beispielsweise bei der Pensionierung, wenn Sie sich selbstständig machen möchten oder ins Ausland auswandern, benötigen wir die schriftliche Zustimmung beider Eheleute.
Fragen? Wir sind für Sie da.
Eine Heirat ist aufregend genug – wir sorgen dafür, dass Ihre Vorsorge einfach und klar bleibt. Manchmal bleiben Fragen offen – wir helfen Ihnen gerne weiter. Melden Sie sich bei unserem Team Versichertenberatung.
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) - Franziska Selzam-WaldvogelVersichertenberaterin Stv. Leiterin IT/Digitalisierung
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