Stiftungsrat

Der Stiftungsrat wird jeweils für eine Amtsperiode von vier Jahren gewählt. Er ist paritätisch zusammengesetzt – das heisst: Die Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden sind in gleicher Anzahl vertreten.

Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der SVE und besteht aus 12 bis 16 Mitgliedern. Zum Zeitpunkt der Wahlausschreibung prüfen wir: Wie viele Versicherte bringt jedes Unternehmen ein? Daraus ergibt sich der jeweilige Anspruch auf Sitze im Stiftungsrat – bis alle zur Verfügung stehenden Sitze vergeben sind. Die maximale Anzahl der Sitze muss nicht ausgeschöpft werden.

Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder oder, bei deren Abwesenheit, ihre Vertreter/-innen, auch Suppleanten genannt, anwesend sind.

Weitere Informationen wie beispielsweise die Aufgaben und Befugnisse der Stiftungsratsmitglieder sind im Organisationsreglement ersichtlich.

Arbeitgebervertretung

Die angeschlossenen Unternehmen – also die Arbeitgeber – sind dafür zuständig, geeignete Personen für den Stiftungsrat zu nominieren. Wir stellen Ihnen hier die Mitglieder der Arbeitgebervertretung vor.

Arbeitnehmervertretung

Die Vertreterinnen und Vertreter der angeschlossenen Unternehmen werden durch Wahlkreise nominiert und durch ein Gremium gewählt. Wir stellen Ihnen hier die Mitglieder der Arbeitnehmervertretung vor.