Sie haben vorgesorgt. Wir sorgen weiter.

Viele Rentnerinnen und Rentner geniessen die Sorgenfreiheit monatlicher Rentenzahlungen. Dadurch behält das Leben auch nach der Pensionierung seine finanzielle Struktur – und dies lebenslang und ohne Anlageprobleme.

Rentenarten im Überblick

Die SVE bietet eine breite Palette an Rentenleistungen, die individuell auf verschiedene Lebenssituationen abgestimmt sind.

Wenn Sie pensioniert werden: Altersleistungen

Wenn Sie krank werden oder verunfallen: Invalidenleistungen

Wenn Sie versterben: Hinterlassenenleistungen

So sorgen wir dafür, dass Sie und Ihre Liebsten in allen Lebenslagen gut abgesichert sind.


Rentenauszahlungen 2025

Die Rentenzahlung erfolgt monatlich in Schweizer Franken.

Monat

Valuta

01/2025

Donnerstag, 09.01.25

02/2025

Freitag, 07.02.25

03/2025

Freitag, 07.03.25

04/2025

Mittwoch, 09.04.25

05/2025

Freitag, 09.05.25

06/2025

Dienstag, 10.06.25

07/2025

Dienstag, 08.07.25

08/2025

Freitag, 08.08.25

09/2025

Dienstag, 09.09.25

10/2025

Donnerstag, 09.10.25

11/2025

Freitag, 07.11.25

12/2025

Dienstag, 09.12.25

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Adressänderung

Bitte rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, die Kontaktinformationen finden Sie ganz unten auf dieser Seite.

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Gemeinsam mehr erleben

Gestalten Sie Ihre Zeit nach Ihren Wünschen: Der Ruhestand eröffnet neue Freiheiten und mit ihnen die Chance, die eigene Zeit bewusst und sinnvoll zu gestalten.

Leben im Ausland

Rentenzahlung

Die Rentenzahlung ist auf ein Schweizer oder ein ausländisches Konto möglich. Sie wird in Schweizer Franken ausbezahlt. Besprechen Sie mit Ihrer Bank, wie der Wechselkurs, Gebühren oder Empfang organisiert sind.

Lebensbescheinigung

Wir benötigen in regelmässigen Abständen eine Lebensbescheinigung von Ihnen – Sie erhalten deshalb jährlich Post von uns.

Quellensteuer

Besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Ihrem Wohnsitzland? Dann fällt keine Quellensteuer an.

Ohne solches Abkommen ziehen wir die Quellensteuer von Ihrer Rente ab.

Vollmacht

Manchmal ist es hilfreich oder notwendig, Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten zu erhalten. Wenn Sie Ihre Rentenangelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können oder möchten, bitten wir Sie, uns eine Vollmacht für die Person einzureichen, die Sie künftig vertreten soll. So stellen wir sicher, dass Ihre Anliegen weiterhin zuverlässig und in Ihrem Sinne bearbeitet werden.

Wie weiter im Todesfall

Wer welche Leistungen erhält, wenn Sie versterben, lesen Sie in der Rubrik Todesfall.

Haben Sie Fragen?

Wir begleiten Sie über den Ruhestand hinaus. Melden Sie sich bei Fragen, wir sind gerne für Sie da.