Leben Sie im Konkubinat? Sorgen Sie vor und sichern Sie Ihren Schatz ab.

Sie leben unverheiratet in einer Partnerschaft. Was passiert, wenn Sie sterben?

Absicherungsmöglichkeiten

Ohne besondere Absicherung geht das gesamte Altersguthaben an Ihre Kinder, Ihre Eltern oder Ihre Geschwister. Ihre Partnerin oder Ihr Partner geht leer aus. Das lässt sich verhindern – wenn Sie rechtzeitig handeln.

Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihre Partnerin oder Ihren Partner abzusichern:

Beide Varianten müssen Sie zu Lebzeiten anmelden. Nach Ihrem Tod sind keine Änderungen mehr möglich.

Monatliche Lebenspartnerrente

Mit einem Unterstützungsvertrag können Sie Ihre Partnerin oder Ihren Partner für eine Rente begünstigen, sofern Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben und folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind nicht miteinander verwandt.

  • Sie haben in den letzten fünf Jahren im gleichen Haushalt zusammengewohnt.

  • Sie haben einen Unterstützungsvertrag bei der SVE eingereicht.

Zusätzlich hat die hinterbliebene Person einen der drei folgenden Punkte zu erfüllen:

  • Sie ist für den Unterhalt der Kinder aufgekommen.

  • Sie ist 45 Jahre alt oder älter.

  • Sie bezieht eine Rente der eidgenössischen Invalidenversicherung.

Erfüllt die hinterbliebene Person keinen dieser drei Punkte, hat sie Anspruch auf eine einmalige Abfindung in der Höhe einer dreifachen Jahresrente.

Seit dem 1. Januar 2024 kann die hinterbliebene Person anstelle der Lebenspartnerrente eine einmalige Kapitalabfindung beantragen. Das muss innerhalb von drei Monaten nach dem Todesfall geschehen.

Wie hoch ist die Rente?

Die Höhe hängt ab von:

  • Ihrem Altersguthaben bzw. Ihrer laufenden oder versicherten Rente

  • Der Dauer Ihrer Partnerschaft

  • Ihrem Altersunterschied

  • Ihrem

    Vorsorgeplan

Wie hoch die Lebenspartnerrente ausfällt, entnehmen Sie Ihrem Versicherungsausweis.

Einmaliges Todesfallkapital

Falls Sie Ihre Partnerin, Ihren Partner nicht mit einer Rente begünstigen möchten, können Sie Ihr gesamtes Altersguthaben als einmaliges Todesfallkapital auszahlen lassen. Dazu benötigen Sie eine Begünstigungserklärung. Das ist nur möglich, solange Sie noch keine Rente beziehen – weder eine Altersrente noch eine Invalidenrente.

So gehen Sie vor

  1. Laden Sie den Unterstützungsvertrag für die

    Lebenspartnerrente

    oder die Begünstigungserklärung für die Auszahlung des

    Todesfallkapital

    herunter.

  2. Füllen Sie das Formular aus.

  3. Unterschreiben Sie es. Beim Unterstützungsvertrag muss Ihre Unterschrift zusätzlich beim Notariat beglaubigt werden.

Senden Sie das unterschriebene Dokument per Post an:

Sulzer Vorsorgeeinrichtung
Zürcherstrasse 12
8400 Winterthur

Fragen?

Wir sind gerne für Sie da. Wenden Sie sich an Ihre persönliche Ansprechperson oder an das Team Versichertenberatung.