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Wegzug ins Ausland – was passiert mit Ihrer Vorsorge?
Sie brechen auf. Ein neues Land, ein neues Zuhause – ganz ohne Rückfahrkarte. Wenn Sie die Schweiz definitiv verlassen und nicht mehr hier arbeiten, verändert sich auch Ihre Vorsorgesituation. Wir zeigen Ihnen, was mit Ihrem Pensionskassenguthaben passiert.

Ein Wegzug gilt als endgültig, wenn Sie die Schweiz definitiv verlassen und Ihre Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufgeben. In diesem Fall prüfen wir auf Wunsch eine Barauszahlung Ihres Altersguthabens. Ob das möglich ist, hängt davon ab, wohin Sie ziehen – und ob Sie dort versichert sind.
Was passiert mit Ihrem Geld aus der Pensionskasse?
Das hängt davon ab, in welches Land Sie ziehen:
So beantragen Sie eine Barauszahlung
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Abmeldebestätigung Ihrer Wohngemeinde 
- Nachweis, dass Sie Ihre Erwerbstätigkeit in der Schweiz beendet haben 
 (Grenzgängerinnen und Grenzgänger: Bestätigung der Rückgabe der Grenzgängerbewilligung)
- Verheiratete Personen: Zustimmung der Partnerin oder des Partners mit notariell beglaubigter Unterschrift (erforderlich ab einem Auszahlungsbetrag von CHF 20 000) 
- Ledige, geschiedene oder verwitwete Personen: Aktueller Personenstandsnachweis 
Haben Sie vor Ihrem Wegzug Einkäufe in die Pensionskasse getätigt?
Beachten Sie bitte, dass für Einkäufe eine Sperrfrist gilt: Der einbezahlte Betrag darf erst nach drei Jahren wieder bar ausbezahlt werden – inklusive Zinsen.
Wir helfen Ihnen weiter
Ein Wegzug ist ein grosser Schritt. Wir begleiten Sie dabei – auch bei Ihrer Vorsorge. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, sind wir da.
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) - Franziska Selzam-WaldvogelVersichertenberaterin Stv. Leiterin IT/Digitalisierung
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