Keine neue Stelle – was passiert mit Ihrer Vorsorge?

Sie haben Ihre Stelle gekündigt oder verloren – und noch keinen neuen Arbeitsvertrag in Sicht? Dann stellt sich rasch die Frage: Was geschieht mit Ihrem Altersguthaben? Bleibt der Versicherungsschutz bestehen? Und wie vermeiden Sie Lücken in Ihrer Vorsorge?

Versicherungsschutz nach dem Austritt

Wir führen Sie durch diese Übergangsphase. Damit Sie wissen, was zu tun ist – und Ihre Vorsorge auf Kurs bleibt.

Mit dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses endet auch Ihre Versicherung bei der SVE. Aber nicht sofort – Sie bleiben bis zum Antritt einer neuen Stelle für Invalidität und Tod weiterversichert, jedoch für längstens einen Monat.

Wenn Sie Ihre Stelle aufgrund einer Kündigung durch den Arbeitgeber verlieren, können Sie unter bestimmten Bedingungen für eine gewisse Zeit in der SVE versichert bleiben.

Wohin mit dem Guthaben?

Ohne neue Stelle braucht Ihr Altersguthaben, in diesem Fall Freizügigkeitsleistung genannt, ein neues Zuhause. Denn: Wir dürfen Ihr Guthaben nicht bei uns behalten.

Sie wählen Sie, wohin Ihr Guthaben gehen soll:

Teilen Sie uns Ihre Wahl möglichst bald mit – entweder direkt Ihrer Ansprechperson auf dem Versicherungsausweis oder dem Team der Versichertenberatung. Nur so können wir die Freizügigkeitsleistung rechtzeitig überweisen.

Was passiert ohne Rückmeldung?

Hören wir sechs Monate nach Ihrem Austritt nichts von Ihnen, überweisen wir Ihre Freizügigkeitsleistung an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG – wie gesetzlich vorgeschrieben.

Während der Arbeitslosigkeit versichert bleiben

Sie melden sich beim RAV? Dann sind Sie beim RAV weiterhin gegen Invalidität und Tod versichert – über die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Allerdings nur mit Leistungen gemäss BVG-Minimum.

Die Versicherung für Invalidität und Tod gilt, solange Sie Arbeitslosengeld beziehen.

Bei der Versicherung übers RAV nicht dabei ist das Sparen für die Altersvorsorge. Sie bauen in dieser Zeit kein neues Altersguthaben auf.

Mehr Informationen dazu auf dem Portal der Arbeitslosenversicherung und öffentlichen Arbeitsvermittlung.

Ab 58 Jahren – Pensionierung, Freizügigkeit, Weiterversicherung?

Sind Sie beim Austritt 58 Jahre alt oder älter? Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:

Bitte teilen Sie uns rechtzeitig mit, wofür Sie sich entscheiden – entweder direkt Ihrer Ansprechperson auf dem Versicherungsausweis oder dem Team der Versichertenberatung.

Mehr dazu finden Sie unter Austritt oder Pensionierung planen und Weiterversicherung gemäss Vorsorgereglement Anhang 3b.

Vorsorgelücken im Blick behalten

Arbeitslosigkeit kann Ihre Altersvorsorge schwächen. Denn: Während dieser Zeit ohne Pensionskasse wird kein Vorsorgeguthaben mehr angespart.

Was Sie tun können:

Sobald Sie wieder angestellt sind, können Sie entstandene Lücken mit freiwilligen Einkäufen in die neue Pensionskasse ausgleichen.

Haben Sie Fragen?

Wir begleiten Sie auch in dieser Übergangszeit – kompetent, verständlich und mit einem offenen Ohr.