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Scheidung – was passiert mit Ihrem Altersguthaben?
Strich durch die gemeinsame Rechnung: Eine Scheidung ist ein grosser Einschnitt. Emotional – und finanziell. Auch Ihre Altersvorsorge ist betroffen.

Wie wird geteilt?
Was Sie vor der Ehe angespart haben, bleibt Ihr Eigentum. Das während der Ehe angesparte Geld wird aufgeteilt. Entsprechend wichtig ist die Frage, wie es verteilt wird. Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen – und wie es weitergeht.
Die Aufteilung, der sogenannte Vorsorgeausgleich, erfolgt je nach Situation unterschiedlich:
- Bei Versicherten werden die Altersguthaben je hälftig geteilt. 
- Bei Altersrentner/-innen ab Alter 65 wird die Rente geteilt. 
- Bei IV-Rentner/-innen bis Alter 65 wird das hypothetische Altersguthaben geteilt, ab 65 wird die Rente geteilt. 
So gehen Sie am besten vor
Vor der Scheidung
Das Gericht benötigt eine Durchführbarkeitserklärung der beteiligten Vorsorgeeinrichtungen. Nur so kann es die Vereinbarung der Eheleute über den Vorsorgeausgleich genehmigen und die Teilung veranlassen. Sie können die Erklärung bei der SVE anfordern, sobald das Scheidungsverfahren eingeleitet wurde.
Nach der Scheidung
Bitte melden Sie Ihre Scheidung bei uns und bei der Personalabteilung Ihres Arbeitgebers. Legen Sie eine Kopie der Scheidungsurkunde bei.
So wird das Geld übertragen
Der auszugleichende Betrag wird an die Vorsorgeeinrichtung der berechtigten Person überwiesen. Wer eine Alters- oder Vollinvalidenrente bezieht, kann sich den Betrag auszahlen lassen. Bei Teilinvalidität überweisen wir ihn an die bestehende Vorsorgeeinrichtung.
Haben Sie während der Ehe Kapital für Wohneigentum vorbezogen?
Wenn Sie während der Ehe Kapital aus der SVE für Wohneigentum vorbezogen haben, wird dieser Betrag zum  Vorsorgeausgleich hinzugezählt.
Bei Personen, die eine Alters- oder Invalidenrente beziehen, wird das vorbezogene Geld nicht in die Teilung einbezogen. In diesem Fall verlangt das Gericht eine angemessene Entschädigung aus dem übrigen Vermögen.
Haben Sie aufgrund der Scheidung weniger Geld in der SVE?
Nach dem Vorsorgeausgleich kann Ihre Altersvorsorge kleiner sein. Das ist ungünstig für die Zeit nach der Pensionierung. Aber es gibt eine Lösung: Sind sie weiterhin erwerbstätig, können Sie den fehlenden Betrag wieder in die SVE einzahlen. So schliessen Sie die entstandene Vorsorgelücke auf einmal oder Schritt für Schritt.
Pensionierte und Personen, die eine IV-Rente beziehen, können keinen Wiedereinkauf tätigen. In diesem Fall bleibt die Vorsorgelücke bestehen.
Haben Sie sich im Ausland scheiden lassen?
Vorsorgeausgleiche aus dem Ausland gelten in der Schweiz nicht. Damit die Teilung wirksam ist, braucht es ein Urteil eines Schweizer Gerichts.
Merkblatt zum Download
Gut begleitet durch die Scheidung
Eine Scheidung ist belastend – auch bei der Vorsorge. Wir sorgen dafür, dass sie einfach und klar bleibt. Manchmal bleiben Fragen offen – wir helfen Ihnen gerne weiter. Melden Sie sich bei unserem Team Versichertenberatung.
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) - Franziska Selzam-WaldvogelVersichertenberaterin Stv. Leiterin IT/Digitalisierung
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