Ein Haus, eine Wohnung – und die eigene Vorsorge

Sie träumen vom Eigenheim. Vielleicht haben Sie schon ein konkretes Objekt im Blick – vielleicht ist es nur eine Idee, die langsam Form annimmt. Klar ist: Der Kauf oder Bau einer Immobilie kostet viel. Und nicht immer reicht das Ersparte.

Die SVE unterstützt Sie – mit einem Vorbezug oder einer Verpfändung Ihres Altersguthabens. Was das bedeutet, in welchem Fall Sie welche Möglichkeit haben und wie Sie vorgehen – das zeigen wir Ihnen auf dieser Seite.

Vorbezug oder Verpfändung – was ist der Unterschied?

Sie sind bei der SVE versichert und möchten:

  • eine Wohnung oder ein Haus kaufen

  • selbst darin wohnen

  • und dafür Ihre Vorsorge nutzen

Dann kommen zwei Möglichkeiten infrage:

Hinweis

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Welche Bedingungen muss ich erfüllen?

Sie können Altersguthaben für selbstgenutztes Wohneigentum nutzen, wenn:

  • Sie mehr als drei Jahre vor der Pensionierung stehen

  • Sie noch keine Rente der SVE beziehen

Haben Sie freiwillige Einkäufe getätigt?
Beachten Sie die dreijährige Sperrfrist: Ein Vorbezug bleibt zwar möglich, wenn Sie bis zu drei Jahre zuvor einen Einkauf getätigt haben. Dabei wird jedoch die gesetzlich vorgeschriebene Frist verletzt – was sowohl vorsorgerechtliche als auch steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Ab 50 gelten besondere Regeln:
Ab 50 Jahren ist der maximale Vorbezug sowie die maximale Verpfändung begrenzt auf den Stand Ihres Altersguthabens mit 50 oder die Hälfte Ihrer aktuellen Freizügigkeitsleistung. Es zählt der höhere Betrag.

Wie läuft der Vorbezug ab?

Welche Folgen hat der Vorbezug?

Was passiert mit dem Vorbezug, wenn sich bei mir etwas ändert?

Merkblatt zum Download

Von der Idee bis zum Einzug: Wir begleiten Sie.

Die Entscheidung für Wohneigentum ist ein grosser Schritt. Wir begleiten Sie auf diesem Weg – mit klarer Information, persönlicher Beratung und verlässlicher Unterstützung.