Ihr Austritt aus der SVE

Auf Wiedersehen! Mit dem letzten Arbeitstag endet nicht nur ein Job – auch Ihre berufliche Vorsorge wird neu geregelt. Was mit Ihrem Altersguthaben passiert, hängt davon ab, wie es für Sie weitergeht. Wir zeigen Ihnen die nächsten Schritte.

Starten Sie eine neue Stelle?

Fragen Sie Ihren neuen Arbeitgeber nach der Bankverbindung Ihrer neuen Vorsorgeeinrichtung. Leiten Sie uns diese weiter, dann überweisen wir ihr Altersguthaben, bei Austritt Freizügigkeitsleistung genannt, direkt dorthin.

Fehlen uns sechs Monate nach Ihrem Austritt diese Informationen, geht Ihre Freizügigkeitsleistung an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG.

Sie haben aktuell keine neue Stelle?

Mit der Auflösung Ihres Arbeitsverhältnisses treten Sie auch aus der SVE aus. Bis zum Beginn einer neuen Stelle, maximal während eines Monats nach Ihrem Austritt, bleiben Sie für den Invaliditäts- und Todesfall weiterversichert. Haben Sie im Anschluss keine neue Stelle, können Sie ein Freizügigkeitskonto bei einer Freizügigkeitseinrichtung Ihrer Wahl eröffnen und Ihre Freizügigkeitsleistung auf maximal zwei Stiftungen verteilen.

Nehmen Sie unbezahlten Urlaub?

Bei unbezahltem Urlaub können Sie bis zu 24 Monate in der SVE versichert bleiben. Sie wählen, ob Sie während des Urlaubs gar keine Beiträge, nur die Risikobeiträge oder auch die Sparbeiträge weiter einzahlen möchten.

Machen Sie sich selbstständig?

Wenn Sie sich hauptberuflich in der Schweiz selbstständig machen und dabei nicht verpflichtet sind, einer neuen Pensionskasse beizutreten – etwa bei der Gründung einer Einzelfirma (nicht jedoch bei einer GmbH oder AG) – haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Jahres die Auszahlung Ihres Altersguthabens zu beantragen.

Dafür brauchen wir von Ihnen:

Beachten Sie bitte, dass Barauszahlungen steuerpflichtig sind.

Wandern Sie aus?

Ihr Altersguthaben kann – mit Ausnahme des Fürstentums Liechtensteins – nicht direkt an eine Vorsorgeeinrichtung im Ausland übertragen werden. Sie haben die Möglichkeit, eine Barauszahlung zu beantragen oder Ihr Vorsorgeguthaben an ein Freizügigkeitskonto zu überweisen.

Merkblatt zum Download

Melden Sie sich bei uns.

Der Abschied ist aufregend genug – wir sorgen dafür, dass Ihre Vorsorge einfach und klar bleibt. Manchmal bleiben Fragen. Melden Sie sich bei unserem Team Versichertenberatung.