Willkommen bei der SVE

Starten Sie in eine neue Stelle? Wir wünschen Ihnen viel Erfolg! Mit dem ersten Arbeitstag beginnt nicht nur ein neuer Job – auch Ihre berufliche Vorsorge wird neu geregelt. Wir freuen uns, Sie in unsere Pensionskasse aufnehmen zu dürfen.

Was ist jetzt zu tun?

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt für einen reibungslosen Eintritt.

Aufnahmebedingungen

Die SVE ist für Ihre Vorsorge zuständig, wenn Sie bei einem unserer angeschlossenen Unternehmen arbeiten – und folgende Bedingungen erfüllen:

Sie sind zwischen 17 und 65 Jahre alt.

  • Sie haben einen Arbeitsvertrag, der unbefristet ist oder länger als 3 Monate dauert. Wird ein befristeter Arbeitsvertrag nachträglich auf insgesamt mehr als drei Monate verlängert, beginnt die Versicherung ab dem Tag, an dem die Verlängerung vereinbart wird. 

  • Ihr Jahreslohn übersteigt den im Vorsorgeplan festgelegten Mindestlohn.

  • Sie sind weder hauptberuflich selbstständig noch bereits für eine hauptberufliche Erwerbstätigkeit über eine andere Pensionskasse versichert.

Auch im Stundenlohn, temporär Angestellte, Personen mit Altersrente unter 65 und teilinvalide Erwerbstätige (unter 70% IV-Grad) sind bei uns versichert. 

Fragen? Wir sind für Sie da.

Der Einstieg in einen neuen Job ist aufregend genug – wir sorgen dafür, dass Ihre Vorsorge einfach und klar bleibt. Manchmal bleiben Fragen offen – wir helfen Ihnen gerne weiter. Melden Sie sich bei unserem Team Versichertenberatung.