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Invalidität: Wie es jetzt weiter geht
Ein Unfall, eine Krankheit – manchmal gerät das Leben aus dem Takt.

Wer plötzlich nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten kann, steht vor grossen Herausforderungen. In dieser schwierigen Zeit steht Ihnen die SVE unterstützend zur Seite – verlässlich und kompetent.
Wann spricht man von Invalidität?
Von Invalidität ist die Rede, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles nur noch teilweise oder gar nicht mehr arbeiten können. Die Beurteilung erfolgt durch die eidgenössische Invalidenversicherung (IV). Massgebend ist der sogenannte Invaliditätsgrad. Er zeigt, wie stark Ihre Erwerbsfähigkeit im Vergleich zu vorher eingeschränkt ist.
Ihre Invalidenrente von der SVE
Die berufliche Vorsorge und die IV arbeiten eng zusammen. Wenn die IV Sie als invalid anerkennt, gilt das in der Regel auch für die SVE. Das bedeutet: Sie bekommen eine Rente von der SVE, wenn
- die IV Sie als invalid eingestuft hat, 
- Ihr Invaliditätsgrad- mindestens 40% beträgt und 
- Sie bei der SVE versichert waren, als Ihre Arbeitsfähigkeit- stark eingeschränkt wurde. 
Wie hoch Ihre Invalidenrente ist, sehen Sie in Ihrem Versicherungsausweis. Sie erhalten ihn einmal jährlich oder finden ihn im Versichertenportal.
So wird Ihre Invalidenrente berechnet
Entscheidend ist der Invaliditätsgrad
Die Höhe Ihrer Rente richtet sich danach, wie stark Ihre Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist:
- Invaliditätsgrad 40%: 25% der ganzen Rente 
- Invaliditätsgrad 50%: 50% der ganzen Rente 
- Invaliditätsgrad ab 70%: ganze Rente 
Weitere Abstufungen dazwischen finden Sie im Vorsorgereglement der SVE.
Ihr Vorsorgeplan bestimmt die Berechnungsweise
Die Berechnung Ihrer Invalidenrente hängt davon ab, in welchem Vorsorgeplan Sie versichert sind.
Wann beginnt die Auszahlung?
Der Anspruch auf eine Invalidenrente von der SVE beginnt gleichzeitig mit der Rente von der IV. Das ist frühestens sechs Monate nach Ihrer Anmeldung bei der IV möglich.
Aber: Das heisst nicht, dass Sie sofort Geld bekommen. In der Regel beginnt die Auszahlung ab dem Monat, in dem der Rentenanspruch entsteht.
Wichtig zu wissen: Wenn Sie noch Lohn oder Krankentaggelder bekommen, zahlt die SVE erst dann die Rente aus, wenn diese Zahlungen aufgehört haben.
Invalidenkinderrente
Zusätzlich zur Invalidenrente erhalten Sie eine Invalidenkinderrente, wenn Ihr Kind unter 18 Jahre alt ist oder sich in Ausbildung befindet (maximal bis zum 25. Altersjahr). Die Invalidenkinderrente beträgt pro Kind 20% Ihrer Invalidenrente.
Übergang von der Invaliden- in die Altersrente
Wenn Sie mit einer IV-Rente pensioniert wurden und das Referenzalter erreichen, können Sie Ihr gesamtes Alterskapital bar beziehen.
- Antrag für die Barauszahlung von Alterskapital bei IV-Rentenbezügern bei Erreichen des Referenzalters (für IV-Pensionierungen ab 01.01.2005) 
- Antrag für die Barauszahlung von Alterskapital bei IV-Rentenbezügern bei Erreichen des Referenzalters (für IV-Pensionierungen 01.01.1995 bis 31.12.2004) 
Prozess zur Anerkennung der Invalidität durch die IV
Der Prozess zur Anerkennung der Invalidität und Beantragung einer Invalidenrente bei der IV umfasst mehrere Schritte:
Noch Fragen? Wir sind für Sie da.
Eine Invalidität ist Belastung genug – wir sorgen dafür, dass Ihre Rente einfach und klar bleibt. Manchmal bleiben Fragen offen – wir helfen Ihnen gerne weiter. Melden Sie sich bei unserem Team Versichertenberatung.
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) - Franziska Selzam-WaldvogelVersichertenberaterin Stv. Leiterin IT/Digitalisierung
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