Hier stellen wir Ihnen diverse Informationen von allgemeinem Interesse zur Verfügung.
Sie können diese durch einen Klick auf die Überschrift öffnen.
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SVE Kostenreglement (PDF) D-Version
SVE Costs Regulations (PDF) E-Version
SVE Règlement de frais (PDF) F-Version
SVE Reglement Verzinsung Altersguthaben und Verwendung von freien Mitteln (PDF) D-Version
SVE Règlement sur la rémunération de l’avoir de vieillesse et l’utilisation des fonds libres (PDF) F-Version
SVE Regulations governing interest on retirement assets and the use of disposable assets (PDF) E-Version
SVE Vorsorgereglement (PDF) D-Version
Règlement de prévoyance SVE (PDF) F-Version
Pension Fund Regulations SVE (PDF) E-Version
Diese Formulare können Versicherte verwenden, um zwischen den Sparplan-Varianten Basisplan, Komfortplan oder Superplan auszuwählen. Eine Änderung ist jeweils spätestens bis am 31. Mai des jeweiligen Jahres zu beantragen, damit diese Änderung per 1. Juli wirksam wird. Neueintretende können den gewünschten Sparplan innerhalb 30 Tage nach Eintritt der SVE mitteilen. Die Anpassung wird rückwirkend auf das Eintrittsdatum ausgeführt. Ohne anderslautende Mitteilung tritt der Basisplan in Kraft. Bitte wählen Sie das nachfolgende Antragsformular entsprechend dem Vorsorgeplan, indem Sie versichert sind, aus. Deshalb müssen Sie beachten, welcher Vorsorgeplan für Sie Gültigkeit hat. In der Regel ist es der Classic Vorsorgeplan.
***Bitte folgende Formulare verwenden, wenn Ihr Arbeitgeber-Vorsorgeplan nicht ein Classic Vorsorgeplan ist***
Ein Versicherter, der nach Vollendung des 58. Altersjahres aus der SVE ausscheidet, weil das Arbeitsverhältnis von der Firma aufgelöst wurde, kann weiterhin in der SVE versichert bleiben. Die Weiterversicherung kann entweder zum bisherigen oder zu einem tieferen versicherten Lohn erfolgen sowie entweder die Alters- und Risikovorsorge oder nur die Risikovorsorge umfassen. Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist unter Beilage des Nachweises der Kündigung durch den Arbeitgeber bis spätestens 1 Monat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Sulzer Vorsorgeeinrichtung, Postfach, 8401 Winterthur, einzureichen.
Antragsformular Weiterversicherung ab Alter 58
Demande de maintien de l’assurance à titre volontaire à partir de 58 ans
Application for voluntary continued insurance from the age of 58
Dieses Formular kann verwendet werden für einen Kapitalbezug den Sie anlässlich Ihrer bevorstehenden Pensionierung der SVE melden möchten. Sie können dieses ausdrucken, vollständig ausfüllen und unterschrieben im Original an die für Sie zuständige Kontaktperson bei der Sulzer Vorsorgeeinrichtung, Postfach 414, 8401 Winterthur zusenden. Spätester Einreichungstermin ist 3 Monate vor der Pensionierung. Beachten Sie, dass wir beglaubigte Unterschriften (Gemeinde oder Notar) benötigen.
Antrag Kapitalbezug Pensionierung
Demande de versement (FR formulaire)
Application lump-sum payment (EN form)
Antrag für die Barauszahlung von Alterskapital bei IV-Rentenbezügern anlässlich des Erreichens des ordentlichen Rücktrittsalters (für IV-Pensionierungen ab 01.01.2005)
Antragsformular
Antrag für die Barauszahlung von Alterskapital bei IV-Rentenbezügern anlässlich des Erreichens des ordentlichen Rücktrittsalters (für IV-Pensionierungen 01.01.1995 bis 31.12.2004)
Antragsformular
Unverheiratete Versicherte können einen Unterstützungsvertrag für die Begünstigung einer Lebenspartnerrente einreichen, damit der Lebenspartner Anspruch hat auf die gleichen Hinterlassenen-Leistungen wie ein überlebender Ehegatte. Im Todesfall einer versicherten Person erhält der Lebenspartner dann eine lebenslange Rente.
Voraussetzungen/Höhe:
Die Voraussetzungen und die Höhe für eine Lebenspartnerrente sind im Vorsorgereglement bzw. im Vorsorgeplan festgelegt.
Erfüllt der hinterbliebene Lebenspartner die Voraussetzungen nicht, erhält er eine einmalige Abfindung in der Höhe des dreifachen Jahresbetrages der Lebenspartnerrente.
Dauer:
Lebenslang bis zum Tod des überlebenden Ehegatten oder bis er wieder heiratet, respektive eine eingetragene Partnerschaft eingeht.
Das Formular für den Unterstützungsvertrag liegt auch dem Vorsorgereglement bei. Es muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit einer amtlichen Beglaubigung im Original der SVE zugestellt werden.
Der nachstehende Unterstützungsvertrag kann verwendet werden für die Ausrichtung einer Lebenspartnerrente. Sie können das Formular / Vertrag ausdrucken, vollständig ausfüllen und unterschrieben im Original an die für Sie zuständige Kontaktperson bei der Sulzer Vorsorgeeinrichtung, Postfach 414, 8401 Winterthur zusenden. Bitte beachten Sie, dass Ihre Unterschrift bei einem Notariat Ihrer Wahl amtlich beglaubigt werden muss (Beglaubigung durch eine Gemeinde ist nicht ausreichend).
Antrag Unterstützungsvertrag
Merkblatt Todesfallkapital / Leistungen bei eheähnlicher Lebensgemeinschaft
Dieses Formular kann verwendet werden für die Begünstigung Ihres Todesfallkapitals. Sie können dieses ausdrucken, vollständig ausfüllen und unterschrieben im Original an die für Sie zuständige Kontaktperson bei der Sulzer Vorsorgeeinrichtung, Postfach 414, 8401 Winterthur zusenden.
Antrag Todesfallkapital
Merkblatt Todesfall / Leistungen bei eheänlicher Lebensgemeinschaft
Kann ein Rentenbezüger seine Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln, ist uns von der bevollmächtigten Person eine Vollmacht einzureichen. Die Vorlage dafür finden Sie nachstehnd, klicken Sie auf nachfolgenden Link.
Aufgabe Erwerbstätigkeit
Zusatzantrag auf Barauszahlung infolge Aufgabe der Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Dieser Zusatzantrag ist nur zusammen mit dem Austrittsformular gültig.
Bitte senden Sie dieses Dokument im Original zusammen mit dem Austrittsformular und den erforderlichen Unterlagen an die Sulzer Vorsorgeeinrichtung, Postfach, 8401 Winterthur.
Zusatzantrag Nr. 3 (Aufgabe Erwerbstätigkeit in der Schweiz)
Falls Sie zusätzlich in der JJS versichert sind:
Zusatzantrag Nr. 3 (Aufgabe Erwerbstätigkeit in der Schweiz)
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Aufnahme selbständige Erwerbstätigkeit
Zusatzantrag auf Barauszahlung infolge Aufnahme selbständiger Erwerbstätigkeit. Dieser Zusatzantrag ist nur zusammen mit dem Austrittsformular gültig.
Bitte senden Sie dieses Dokument im Original zusammen mit dem Austrittsformular und den erforderlichen Unterlagen an die Sulzer Vorsorgeeinrichtung, Postfach, 8401 Winterthur.
Zusatzantrag Nr. 4 (Aufnahme selbständige Erwerbstätigkeit)
Falls Sie zusätzlich in der JJS versichert sind:
Mit Beginn Ihres neuen Arbeitsverhältnisses sind Sie im Rahmen der beruflichen Vorsorge bei der Sulzer Vorsorgeeinrichtung (SVE) versichert. Senden Sie dieses Informationsblatt mit unserer Bankverbindung an Ihre bisherige Vorsorgeeinrichtung zur Überweisung Ihrer Vorsorgegelder.
In diesem Flyer finden Sie weitere Informationen zu Ihrem Eintritt:
Flyer D «Wir sorgen für Ihre Zukunft»
Flyer F «Nous veillons à votre avenir»
Flyer E «Safeguarding your future»
Hier nachstehend der Flyer für die Registrierung im Versichertenportal SVE:
Flyer D «Einen Klick entfernt: mypkSVE»
Flyer F «D'un simple clic de souris: mypkSVE»
Flyer E «One click away: mypkSVE»
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
Der Konkubinatsvertrag regelt die Verhältnisse in einer eheähnlichen Gemeinschaft und die Folgen ihrer Auflösung.
Der Konkubinatsvertrag ist gesetzlich nicht geregelt. Er kann formfrei abgeschlossen werden, es empfiehlt sich jedoch Schriftform.
Ohne Konkubinatsvertrag besteht für die Konkubinatspartner eine unsichere Rechtslage.
Unsere Vorlagen (Minimallösung und Maximallösung) dienen lediglich als Ansatz Ihnen zu zeigen, wie Sie einen Konkubinatsvertrag ausgestalten können. Jeder Partner erhält je ein Exemplar des von beiden unterzeichneten Vertrages.
Beispiel Konkubinatsvertrag für die: