Die SVE weist Ende November 2024 eine positive Performance von 6,2% und einen hohen Deckungsgrad von 124,7% aus (technischer Zinssatz 1,5%). Der Stiftungsrat hat deshalb beschlossen, die Altersguthaben der Versicherten per 31. Dezember 2024 mit 5,0% zu verzinsen. Zusammen mit der im Mai 2024 gutgeschriebenen, unterjährigen Zusatzverzinsung von 4,0% werden somit insgesamt 9,0% verteilt.
Anlässlich der hohen freien Mittel hat der Stiftungsrat im März 2025 beschlossen, den Versicherten im Mai 2025 erneut eine unterjährige Zusatzverzinsung von 8,0% zu gewähren.
Die Verzinsung der Altersguthaben der Versicherten liegt in den letzten Jahren deutlich über dem BVG-Mindestzinssatz.