«Wer immer Beiträge bezahlt, hat keine Vorsorgelücken» – ein leider weitverbreiteter Irrtum. Denn AHV- und BVG-Renten erreichen zusammen nur 60% des früheren Lohnes. Prüfen Sie Ihre Situation frühzeitig, dann handeln Sie rechtzeitig.
«Wer immer Beiträge bezahlt, hat keine Vorsorgelücken» – ein leider weitverbreiteter Irrtum. Denn AHV- und BVG-Renten erreichen zusammen nur 60% des früheren Lohnes. Prüfen Sie Ihre Situation frühzeitig, dann handeln Sie rechtzeitig.
Mit freiwilligen Beiträgen optimieren Sie Ihre finanzielle Situation nach der Pensionierung und Ihre Steuern.
Erfahren Sie, was Sie alles aus diesem aussagestarken Dokument herauslesen können.
Mit welchen Leistungen kann bei Pensionierung, Invalidität oder im Todesfall gerechnet werden? Reichen diese Leistungen aus, um den gewünschten Lebensstandard zu halten? Wenn nicht, spricht man von einer Vorsorgelücke.
Bei fast allen fehlen 40%:
Die meisten Arbeitnehmenden haben auf die Pensionierung hin eine Vorsorgelücke ca. 40% auf ihr gewohntes Einkommen, denn die AHV- und BVG-Altersrenten decken zusammen nur ca. 60% des Einkommens im Erwerbsalter.
Weitere Ursachen für Vorsorgelücken:
Pensionskasseneintritt nach Alter 25
Lohnerhöhungen
Wechsel von Teilzeit- auf Vollzeitanstellung
Zeiten ohne Erwerbstätigkeit (Urlaub, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit, Ausbildung)
Erwerbstätigkeit, aber Lohnniveau unterhalb der SVE Eintrittsschwelle
Beim Wechsel in einen besseren Vorsorgeplan (u.a. bei einem Stellenwechsel)
Nach einem Scheidungsausgleich
Bei einem Wohneigentumsvorbezug (WEF)
Standortbestimmung:
Massgebend für die zu erwartenden Leistungen aus der beruflichen Vorsorge, ist Ihr persönlicher Versicherungsausweis von der Pensionskasse, den alle Arbeitnehmenden 1-mal jährlich (Ende Februar) erhalten. Er ist das beste Standortpapier für eine Vorsorgeanalyse. Eine ausgewogene Vorsorgeanalyse bezieht alle drei Säulen des Sozialversicherungssystems ein und kann bei diversen Anbietern durchgeführt werden.
Möglichkeiten zum Schliessen von Vorsorgelücken:
SVE-Sparplan wechseln
Freiwillige Beiträge (Einkäufe)
In eine private 3. Säule einzahlen
Sparplan-Wechsel kurz erklärt:
Die Versicherten der SVE können ihre Beiträge nach dem Basisplan, Komfortplan oder Superplan leisten.
Die Wahl des Sparplans erfolgt bei Eintritt. Ohne schriftliche Mitteilung gilt der Basisplan oder der zuletzt gewählte Sparplan.
Im Versichertenportal mypk.SVE.ch können Sie Ihr Altersguthaben mit jeder Sparplan-Variante berechnen.
Der gewählte Sparplan kann jährlich mit Wirkung per 1. Juli eines Kalenderjahres gewechselt werden. Die SVE ist dabei jeweils bis spätestens 31. Mai zu informieren.
Durch höhere Beiträge sinkt das steuerbare Einkommen.
Pensionseinkauf kurz erklärt:
Vorsorgelücken und Leistungseinbussen können durch freiwillige Einzahlungen – sogenannte Einkäufe – in die Pensionskasse ausgeglichen werden.
Die maximal mögliche Höhe einer solchen Einkaufssumme ist im Versicherungsausweis vermerkt. Dieses Maximum wird durch eine Änderung des Sparplans beeinflusst.
Einkäufe sind steuerabzugsberechtigt für die Einkommenssteuer
Pensionseinkauf:
Freiwillige Einkäufe sind (wie bei der Säule 3a) vom steuerbaren Einkommen abzugsberechtigt. Rechnet man mit einem Grenzsteuersatz von 25%, kosten in den Topf der Altersvorsorge bezahlte CHF 1000 effektiv nur noch CHF 750. Einkäufe in die Vorsorgeeinrichtung – vor allem in gestaffelter Form über mehrere Jahre hinweg – gelten als eine der besten Möglichkeiten, um Steuern zu sparen.
Weitere Steuer-Fakten zu freiwilligen Einkäufen:
Den grössten Steuereffekt erzielen ältere Versicherte relativ kurz vor der Pensionierung. Aber Achtung: Bei Kapitalbezug (statt Rente) dürfen Einkaufsbeträge frühestens nach 3 Jahren wieder ausbezahlt werden. Diese Sperrfrist gilt nicht für Einkäufe, die für die Rückzahlung eines Scheidungsvorbezugs getätigt wurden.
Bei einer Scheidung wird das Altersguthaben geteilt – inklusive allen getätigten Einkäufen.
Bei Vorbezug für Wohneigentum sind freiwillige Einlagen erst erlaubt, wenn der Vorbezug zurückbezahlt ist.