Ihren Auftrag als Vorsorgestiftung nimmt die SVE zu verlässlichen Bedingungen wahr. Die Grundlage dafür bildet die Stiftungsurkunde. Alle stiftungsinternen Einzelheiten sind in bereichsspezifischen Reglementen festgelegt. Änderungen der Reglemente werden durch den Stiftungsrat beschlossen und müssen von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden.