Das Jahr 2022 war schwierig für die Pensionskassenbranche. Das hat auch die Sulzer Vorsorgeeinrichtung (SVE) gespürt. Der Krieg in der Ukraine und der starke Anstieg der Teuerung sowie des globalen Zinsniveaus beeinflussten alle Anlageklassen negativ, mit Ausnahme der Direktimmobilien. Entsprechend war die Performance der SVE in diesem Jahr negativ und der Deckungsgrad hat sich verschlechtert. Dank dem nach wie vor hohen Deckungsgrad von 118,4% erhielten die Versicherten trotzdem einen hohen Zins von insgesamt 5,5% gutgeschrieben.
Hoher Zins von 5,5% und Zusatzzahlung
Angesichts des nach wie vor hohen Deckungsgrades entschied der Stiftungsrat, den Versicherten einen Zins von 2,5% zu gewähren. Dies zusätzlich zur bereits unterjährig im Mai 2022 gutgeschriebenen Verzinsung von 3,0%. Insgesamt profitierten die Versicherten somit von einer attraktiven Verzinsung ihrer Altersguthaben von 5,5% (Vorjahr 5,0%). Die SVE übertrifft damit erneut deutlich die gesetzliche Mindestverzinsung von 1,0%.
Auch allen Rentnerinnen und Rentnern konnten wir im Mai 2022 sowie im Vorjahr eine einmalige Zusatzzahlung vergüten. Die Höhe dieser Zahlung berücksichtigte die unterschiedlichen Umwandlungssätze zum Zeitpunkt der Pensionierung. Je tiefer der Umwandlungssatz bei der Pensionierung, desto höher war die Zusatzzahlung prozentual zur Monatsrente.
Der erfreuliche Zins- und Zusatzrentenentscheid bestätigte das Bestreben des Stiftungsrates, den Versicherten die bestmöglichen Leistungen zu bieten und alle Destinatäre langfristig gleich zu behandeln. Rentenbezügerinnen und Rentenbezüger erhielten im Geschäftsjahr 2022 keine Teuerungszulage. Für unterjährige Austritte und Pensionierungen im Jahr 2023 gilt der BVG-Mindestzinssatz von 1,0%.