Mal für ein paar Wochen oder Monate unbezahlt raus aus dem Arbeitsalltag? Immer häufiger wird bei Arbeitgebern gefragt, ob dies möglich wäre. Denken Sie beim Planen daran, dass Ihre Auszeit auch Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz hat.
Mal für ein paar Wochen oder Monate unbezahlt raus aus dem Arbeitsalltag? Immer häufiger wird bei Arbeitgebern gefragt, ob dies möglich wäre. Denken Sie beim Planen daran, dass Ihre Auszeit auch Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz hat.
Verstehen, Lücken erkennen, Chancen nutzen.
Ein unbezahlter Urlaub muss von Ihrem Arbeitgeber bewilligt werden. Die Dauer des unbezahlten Urlaubs sowie die Angaben zur Weiterführung des Versicherungsschutzes sind der SVE vor Urlaubsbeginn durch Ihren Arbeitgeber zu melden.
Ansprechpartner:
Ihr Arbeitgeber ist erster Ansprechpartner.
Bestandteile der Vereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber sind unter anderem:
Die gewünschte Abwesenheitsdauer
Gewählte Weiterversicherungslösung
Fristen:
Beachten Sie, dass nötige Berechnungen und Abklärungen mit Ihrem Arbeitgeber Zeit beanspruchen. Je früher Sie Ihr Gesuch einreichen, desto besser. Denn Ihr Arbeitgeber hat der SVE den unbezahlten Urlaub vor Urlaubsbeginn zu melden.
Versicherte, die von ihrer Firma unbezahlt beurlaubt werden, können für höchstens 2 Jahre in der SVE verbleiben. Die Versicherungsleistungen sind abhängig vom gewählten Versicherungsschutz für die Dauer des Urlaubs.
Berufliche Vorsorge:
Ihr Versicherungsschutz der Pensionskasse für Invalidität und Tod endet 1 Monat nach der letzten Lohnzahlung. Dies bedeutet, dass lediglich noch während des 1. Monats des unbezahlten Urlaubs ein Versicherungsschutz besteht. Sie können jedoch Ihren Vorsorgeschutz während des gesamten unbezahlten Urlaubs bis zu 24 Monate in der SVE weiterführen. Es besteht entweder die Variante der unveränderten Weiterführung Ihrer Versicherung oder die Variante der Weiterführung lediglich der Risikoversicherung.
Mehr Informationen unter «Versicherungsmöglichkeiten in der SVE während der unbezahlten Zeit».
Krankentaggeldversicherung:
Die Lohnfortzahlungspflicht durch den Arbeitgeber bei Krankheit endet mit der letzten Lohnzahlung. Prüfen Sie mit der Krankentaggeldversicherung Ihres Arbeitsgebers, ob Sie den Versicherungsschutz während des unbezahlten Urlaubs aufrechterhalten können.
Unfallversicherung:
Der Versicherungsschutz für Nichtbetriebsunfall endet 31 Tage nach der letzten Lohnzahlung. Eine Abredeversicherung (z.B. bei der Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers) wird empfohlen. Sie können so den Versicherungsschutz für Nichtbetriebsunfälle um bis zu 6 weitere Monate verlängern.
Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber.
Durch einen längeren unbezahlten Urlaub können Vorsorgelücken entstehen, insbesondere beim Versicherungsschutz für die Risiken Invalidität und Tod, aber auch im Sparprozess für die Altersleistungen. In der SVE können Sie Ihren Vorsorgeschutz während des unbezahlten Urlaubs bis zu 24 Monate weiterführen.
3 Varianten stehen Ihnen zur Wahl:
1. Voller Versicherungsschutz:
Ihre Versicherung wird unverändert weitergeführt. Sie übernehmen sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberbeiträge für Risikoleistungen und Sparprozess. Während dem unbezahlten Urlaub bezahlen Sie also Spar- und Risikobeiträge.
2. Nur Risikoschutz für Invalidität und Tod:
Sie übernehmen sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberbeiträge für Risikoleistungen. Der Sparprozess wird unterbrochen. Während dem unbezahlten Urlaub bezahlen Sie also nur Risikobeiträge.
3. Unterbrechung des Versicherungsschutzes:
Sie bezahlen keine Beiträge und verzichten auf Risikoschutz und unterbrechen den Sparprozess. Eine Nachdeckung von
1 Monat ist gesetzlich jedoch vorgeschrieben, danach besteht kein Schutz mehr für Invalidität und Tod.
Hinweis:
Die Beiträge werden vollständig Ihrem Arbeitgeber belastet. Er regelt die Aufteilung bzw. Bezahlung der Beiträge mit Ihnen direkt.
Allfällig entstandene Vorsorgelücken und Leistungseinbussen können durch freiwillige Einzahlungen – sogenannte Einkäufe – in die Pensionskasse ausgeglichen werden. Informationen für die maximal mögliche Höhe einer solchen Einkaufssumme sehen Sie auf Ihrem Versicherungsausweis. Weitere Informationen finden Sie unter: