Die Aktionärsstimmrechte sämtlicher Schweizer Unternehmen, die in der Schweiz oder im Ausland kotiert sind, sowie diejenigen von ausländischen Firmen, werden im Interesse der Versicherten und Renten-beziehenden ausgeübt und dienen dem dauernden Gedeihen der Vorsorgeeinrichtung. Massgebend sind daher die Grundsätze Rendite, Sicherheit, Liquidität und Nachhaltigkeit (Art. 71 BVG Vermögensbewirtschaftung).
Die Abstimmungspositionen basieren dabei auf Richtlinien, welche
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einen langfristigen Anlagehorizont berücksichtigen
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zu einer ausgewogenen Unternehmensführung (Good Governance) beitragen und
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die Sozial- und Umweltverantwortung des Unternehmens begünstigen.
Der Stiftungsrat hat die Ausübung der Stimmrechte an den Anlageausschuss delegiert.
Der Anlageausschuss stützt sich dabei auf die Analysen und Empfehlungen ihrer externen Stimmrechtsberater ab. In der Regel wird diesen Empfehlungen, die auf den vorerwähnten Richtlinien basieren, gefolgt, der abschliessende Entscheid über das definitive Stimmverhalten liegt aber in jedem Fall beim Anlageausschuss. Von diesen Empfehlungen wurde im 2024 in sechs Fällen abgewichen.
Das Stimmverhalten wird jährlich in einem zusammenfassenden Bericht offengelegt, wobei Ablehnungen und Enthaltungen detailliert erwähnt werden.