Neue Möglichkeiten für Ihre Vorsorge

Per 1. Januar 2027 treten verschiedene Anpassungen am Vorsorgereglement und an den Vorsorgeplänen der SVE in Kraft. Sie schaffen mehr Flexibilität und tragen unterschiedlichen Lebenssituationen besser Rechnung. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über ausgewählte Neuerungen.

Flexiblere Rentenoptionen

Altersrente und Hinterlassenenabsicherung

Bei der Pensionierung können Versicherte wählen, wie hoch ihre eigene Altersrente und die Hinterlassenenrente ihrer Partnerin oder ihres Partners im Todesfall ausfallen sollen. Standardmässig beträgt die Hinterlassenenrente 60% der Altersrente. Wer eine Partnerin oder einen Partner stärker absichern möchte, kann die Option 100% wählen. Neu steht auch die Option 40% zur Verfügung: Sie führt zu einer höheren eigenen Altersrente und richtet sich insbesondere an Alleinstehende oder Personen mit geringerem Absicherungsbedarf.

Altersrente mit Kapitalschutz

Mit der neuen «Altersrente mit Kapitalschutz» können Versicherte ihre Angehörigen auch nach der Pensionierung zusätzlich absichern. Verstirbt die versicherte Person innerhalb von zehn Jahren nach der Pensionierung oder vor dem 75. Geburtstag, wird das verbleibende Altersguthaben ganz oder teilweise als Todesfallkapital ausbezahlt. Dafür fällt die monatliche Altersrente tiefer aus.

Werden Sie per 1. Januar 2027 pensioniert?

Endet Ihr Arbeitsverhältnis am 31. Dezember 2026 und werden Sie per 1. Januar 2027 bei der SVE pensioniert, können Sie die neuen Rentenoptionen bereits nutzen, sofern Sie die einmonatige Wahlfrist einhalten.

Verbesserungen für unverheiratete Paare

Die Regelungen zur Unterstützungspflicht bei unverheirateten Paaren wurden vereinfacht und modernisiert.

Zudem kann die Dauer einer gemeldeten Lebenspartnerschaft künftig an die erforderliche Ehedauer angerechnet werden.

Besserer Schutz für Hinterlassene

Verstirbt eine versicherte Person vor der Pensionierung, beträgt das Todesfallkapital für die Hinterbliebenen neu mindestens CHF 100'000.

Davon profitieren insbesondere Versicherte mit tieferen Altersguthaben, beispielsweise jüngere Versicherte oder Personen mit geringeren Einkommen.

Anpassung am Kostenreglement

Präzisierung bei der Wohneigentumsförderung

Im Kostenreglement wurde per 1. Juli 2026 klargestellt, dass die Gebühren des Grundbuchamts zusätzlich zulasten der versicherten Person gehen.

Ausführliche Informationen

Im nachfolgenden PDF finden Sie ausführliche Informationen zu allen Änderungen.

Das neue Vorsorgereglement und den neuen Vorsorgeplan finden Sie ab Mitte Dezember 2026 im Versichertenportal mypkSVE.

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