SVE gewährt 7,0% Zusatzverzinsung und bis zu 4,5 Zusatzrenten

Die SVE hat das Geschäftsjahr 2025 dank der positiven Finanzmarktentwicklung sehr erfreulich abgeschlossen. Der Stiftungsrat hat deshalb entschieden, Versicherte, Rentnerinnen und Rentner erneut am Erfolg teilhaben zu lassen.

Im Jahr 2025 haben sich die Finanzmärkte das dritte Jahr in Folge sehr positiv entwickelt. Entsprechend präsentieren sich auch die finanziellen Kennzahlen der SVE weiterhin in ausgezeichneter Verfassung. Der robuste Konjunkturverlauf in den USA, die Erholung in Europa und den Schwellenländern, rückläufige Teuerungsraten sowie eine expansivere Geldpolitik führten trotz handels- und geopolitischer Spannungen zu einem erfreulichen Anlageergebnis.

Dank einer guten Performance von 7,5% und einem hohen Deckungsgrad von 127,6% per 31. Dezember 2025 hat der Stiftungsrat entschieden, die Versicherten, Rentnerinnen und Rentner erneut am Erfolg teilhaben zu lassen.

Zustupf für Versicherte

Versicherte erhalten eine Zusatz­verzinsung von 7,0% , welche per 1. Mai 2026 ihrem Altersguthaben gutgeschrieben und ab diesem Datum verzinst wird.

Die SVE gewährt die unterjährige Zusatzverzinsung nur bei guter finanzieller Lage und es profitieren nur Personen , die am 31. Dezember 2025 und am 1. Mai 2026 bei der SVE versichert waren.

Zustupf für Rentnerinnen und Rentner

Mit der Monatsrente im Mai 2026 erhalten Rentnerinnen und Rentner eine Zusatzzahlung. Die Höhe entspricht einem Prozentsatz der Monatsrente, der unter anderem den Umwandlungssatz zum Zeitpunkt der Pensionierung be­rücksichtigt.

Die SVE gewährt die unterjährige Zusatzrente nur bei guter finanzieller Lage. Es profitieren alle Personen, die am 31. Dezember 2025 und am 1. Mai 2026 bei der SVE versichert waren und eine der folgenden Renten­arten beziehen: Altersrente, lebenslange Invalidenrente, Ehegattenrente, Lebenspartnerrente und Waisenrente.

So funktioniert das Beteiligungsmodell

Das Beteiligungsmodell regelt, wie die freien Mittel der SVE fair auf die Versicherten sowie auf die Rentnerinnen und Rentner verteilt werden. Die Gutschrift erfolgt jeweils per 1. Mai – als Zusatzverzinsung für Versicherte und als Zusatzzahlung für Rentnerinnen und Rentner.

Ob eine Ausschüttung möglich ist, entscheidet der Stiftungsrat jedes Jahr neu. Voraussetzung dafür ist eine gute finanzielle Lage der SVE. Freie Mittel können nur dann weitergegeben werden, wenn der Deckungsgrad über dem festgelegten Zieldeckungsgrad liegt. So stellt die SVE sicher, dass die langfristige Stabilität jederzeit gewährleistet bleibt und gleichzeitig alle angemessen am Erfolg teilhaben.

Weitere Details sind im Reglement Verzinsung Altersguthaben und Verwendung von freien Mitteln geregelt.