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Alters- und Hinterlassenenrente: So funktionieren die drei Optionen
Wenn Sie bei der Pensionierung eine Altersrente wählen, entscheiden Sie gleichzeitig, wie hoch die Hinterlassenenrente für Ihre Partnerin oder Ihren Partner nach Ihrem Tod ausfallen soll. Sie kann 40%, 60% oder 100% Ihrer Altersrente betragen. Ihre Wahl beeinflusst auch die Höhe Ihrer eigenen Altersrente.

So unterscheiden sich die Optionen
Welche Option für Sie infrage kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Entscheidend ist, wie Sie Ihre eigene Altersrente und die finanzielle Absicherung Ihrer Partnerin oder Ihres Partners gewichten möchten. Die drei Optionen bieten Ihnen dafür unterschiedliche Möglichkeiten.
Was bedeutet Ihre Wahl in Zahlen?
Das folgende Beispiel zeigt, wie sich die drei Optionen bei einer Pensionierung mit 65 Jahren und einem Altersguthaben von CHF 960’000 auf die monatliche Altersrente und die spätere Hinterlassenenrente auswirken:
Option | Altersrente | Hinterlassenenrente | |
|---|---|---|---|
40% | 5,17% | CHF 4136 | CHF 1654 |
60% (Standard) | 5,00% | CHF 4000 | CHF 2400 |
100% | 4,49% | CHF 3592 | CHF 3592 |
Ihre jährliche Altersrente ergibt sich aus Ihrem Altersguthaben und dem geltenden Umwandlungssatz. Die Hinterlassenenrente entspricht nach Ihrem Tod 40%, 60% oder 100% Ihrer Altersrente.
Wer hat Anspruch auf eine Hinterlassenenrente?
Eine Hinterlassenenrente kann an hinterbliebene Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner ausbezahlt werden.
Einfach erklärt im Video
Sie möchten die Unterschiede nochmals kompakt erklärt haben? Martina Ingold von der SVE zeigt Ihnen im Video, wie die drei Optionen funktionieren und wie sich Ihre Wahl auf Ihre Alters- und Hinterlassenenrente auswirkt.
Hinweis
Beim Laden dieses Videos werden Daten an YouTube/Google übertragen. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
So treffen Sie Ihre Wahl
Im Versichertenportal mypkSVE können Sie Ihre Pensionierung simulieren und die verschiedenen Optionen vergleichen.
Teilen Sie uns Ihre gewünschte Option bis spätestens einen Monat vor Ihrer Pensionierung schriftlich mit. Treffen Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahl, gilt automatisch die Option 60%.
Hinweis: Die Option 40% ist ab 1. Januar 2027 verfügbar. Endet Ihr Arbeitsverhältnis am 31. Dezember 2026 und werden Sie per 1. Januar 2027 bei der SVE pensioniert, können Sie die neuen Rentenoptionen bereits nutzen, sofern Sie die einmonatige Wahlfrist einhalten.
Haben Sie Fragen?
Ihre Ansprechperson unterstützt Sie gerne bei Fragen zu den verschiedenen Optionen und zu Ihrer Pensionierung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf – wir sind gerne für Sie da.
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Franziska Selzam-Waldvogel
Versichertenberaterin Stv. Leiterin IT/Digitalisierung)
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