Alters- und Hinterlassenenrente: So funktionieren die drei Optionen

Wenn Sie bei der Pensionierung eine Altersrente wählen, entscheiden Sie gleichzeitig, wie hoch die Hinterlassenenrente für Ihre Partnerin oder Ihren Partner nach Ihrem Tod ausfallen soll. Sie kann 40%, 60% oder 100% Ihrer Altersrente betragen. Ihre Wahl beeinflusst auch die Höhe Ihrer eigenen Altersrente.

So unterscheiden sich die Optionen

Welche Option für Sie infrage kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Entscheidend ist, wie Sie Ihre eigene Altersrente und die finanzielle Absicherung Ihrer Partnerin oder Ihres Partners gewichten möchten. Die drei Optionen bieten Ihnen dafür unterschiedliche Möglichkeiten.

Was bedeutet Ihre Wahl in Zahlen?

Das folgende Beispiel zeigt, wie sich die drei Optionen bei einer Pensionierung mit 65 Jahren und einem Altersguthaben von CHF 960’000 auf die monatliche Altersrente und die spätere Hinterlassenenrente auswirken:

Option

Umwandlungssatz

Altersrente
pro Monat

Hinterlassenenrente
pro Monat

40%

5,17%

CHF 4136

CHF 1654

60% (Standard)

5,00%

CHF 4000

CHF 2400

100%

4,49%

CHF 3592

CHF 3592

Ihre jährliche Altersrente ergibt sich aus Ihrem Altersguthaben und dem geltenden Umwandlungssatz. Die Hinterlassenenrente entspricht nach Ihrem Tod 40%, 60% oder 100% Ihrer Altersrente.

Wer hat Anspruch auf eine Hinterlassenenrente?

Eine Hinterlassenenrente kann an hinterbliebene Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner ausbezahlt werden.

Einfach erklärt im Video

Sie möchten die Unterschiede nochmals kompakt erklärt haben? Martina Ingold von der SVE zeigt Ihnen im Video, wie die drei Optionen funktionieren und wie sich Ihre Wahl auf Ihre Alters- und Hinterlassenenrente auswirkt.

Hinweis

Beim Laden dieses Videos werden Daten an YouTube/Google übertragen. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

So treffen Sie Ihre Wahl

Im Versichertenportal mypkSVE können Sie Ihre Pensionierung simulieren und die verschiedenen Optionen vergleichen.

Teilen Sie uns Ihre gewünschte Option bis spätestens einen Monat vor Ihrer Pensionierung schriftlich mit. Treffen Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahl, gilt automatisch die Option 60%.

Hinweis: Die Option 40% ist ab 1. Januar 2027 verfügbar. Endet Ihr Arbeitsverhältnis am 31. Dezember 2026 und werden Sie per 1. Januar 2027 bei der SVE pensioniert, können Sie die neuen Rentenoptionen bereits nutzen, sofern Sie die einmonatige Wahlfrist einhalten.

Haben Sie Fragen?

Ihre Ansprechperson unterstützt Sie gerne bei Fragen zu den verschiedenen Optionen und zu Ihrer Pensionierung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf – wir sind gerne für Sie da.