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Altersrente mit Kapitalschutz: So sichern Sie Ihre Angehörigen zusätzlich ab
Sie und Ihr Arbeitgeber haben während Ihres Erwerbslebens in die Pensionskasse einbezahlt. Bei Ihrer Pensionierung verfügen Sie über ein entsprechendes Altersguthaben. Entscheiden Sie sich für eine Altersrente, erhalten Sie daraus ein regelmässiges Einkommen – ein Leben lang. Doch was geschieht mit Ihrem Altersguthaben, wenn Sie kurz nach der Pensionierung versterben?

So funktioniert der Kapitalschutz
Wenn Sie nach der Pensionierung versterben, erhält Ihre Partnerin oder Ihr Partner in der Regel eine Hinterlassenenrente. Für Ihre Angehörigen bleibt normalerweise kein Guthaben übrig. Deshalb können Sie bei der SVE die «Altersrente mit Kapitalschutz» wählen. Damit bleibt Ihr Altersguthaben während maximal zehn Jahren nach der Pensionierung geschützt – längstens bis zu Ihrem 75. Geburtstag. Versterben Sie während dieser Zeit, kann aus dem verbleibenden Altersguthaben ein einmaliges Todesfallkapital an Ihre Angehörigen ausbezahlt werden.
Ausgangspunkt für die Berechnung ist Ihr Altersguthaben bei der Pensionierung. Davon werden die bereits ausbezahlten Altersrenten abgezogen. Besteht nach Ihrem Tod Anspruch auf eine Hinterlassenenrente, reduziert sich der verbleibende Betrag zusätzlich um 40% oder 60% – je nach gewählter Hinterlassenenabsicherung bei der Pensionierung.
Für diesen zusätzlichen Schutz fällt Ihre monatliche Altersrente tiefer aus. Denn für die Altersrente mit Kapitalschutz gilt ein tieferer Umwandlungssatz.
Gut zu wissen
- Bei einer gewählten Hinterlassenenabsicherung von 100% steht die Altersrente mit Kapitalschutz nicht zur Verfügung.
- Der Kapitalschutz kann nur gewählt werden, wenn Ihre Altersrente und die Hinterlassenenrente nicht unter das gesetzliche Minimum fallen. Unser Team prüft das für Sie.
Wie wird das Todesfallkapital berechnet?
Das folgende Beispiel zeigt die Auswirkungen: Eine versicherte Person geht mit 65 Jahren und einem Altersguthaben von CHF 960’000 in Pension. Sie entscheidet sich für eine Altersrente und wählt eine Hinterlassenenabsicherung von 60%. Fünf Jahre nach der Pensionierung verstirbt sie im Alter von 70 Jahren.
Altersrente bei der Pensionierung mit 65 Jahren
Berechnungsbeispiel | Ohne Kapitalschutz | Mit Kapitalschutz |
|---|---|---|
CHF 960’000 | CHF 960’000 | |
Umwandlungssatz | 5,00% | 4,83% |
Monatliche Altersrente | CHF 4’000 | CHF 3’864 |
Leistungen beim Tod mit 70 Jahren (5 Jahre nach der Pensionierung)
Berechnungsbeispiel | Ohne Kapitalschutz | Mit Kapitalschutz |
|---|---|---|
CHF 960’000 | CHF 960’000 | |
− ausbezahlte Altersrenten |
| CHF 231’840 |
= Todesfallkapital unverheiratete Person* | CHF 0 | CHF 728’160 |
− Hinterlassenenabsicherung |
| CHF 436’896 |
= Todesfallkapital verheiratete Person* | CHF 0 | CHF 291’264 |
* Verheiratet schliesst auch Personen mit gemeldeter Lebenspartnerschaft ein. Unverheiratet schliesst auch Personen mit nicht gemeldeter Lebenspartnerschaft ein.
Das Beispiel macht den Unterschied deutlich: Mit Kapitalschutz reduziert sich die monatliche Altersrente um CHF 136. Dafür kann beim Tod innerhalb der Schutzdauer zusätzlich zu allfälligen Hinterlassenenrenten ein Todesfallkapital ausbezahlt werden.
Wer erhält das Todesfallkapital?
Das Todesfallkapital geht standardmässig an folgende Personen, in dieser Reihenfolge:
Ehepartnerin oder Ehepartner. Falls diese Person nicht mehr lebt: Ihre Kinder, die Anspruch auf eine Waisenrente haben.
Lebenspartnerin oder Lebenspartner, sofern bei der SVE zu Lebzeiten ein Unterstützungsvertrag eingereicht wurde.
Ihre übrigen Kinder, Ihre Eltern, danach Ihre Geschwister.
Wenn niemand aus dieser Liste infrage kommt, verbleibt das Guthaben in der SVE.
Tipp: Mit dem Formular «Änderung der Begünstigtenordnung für die Ausrichtung eines Todesfallkapitals» können Sie die Begünstigten für das Todesfallkapital anpassen. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn sich Ihre Familiensituation ändert.
Einfach erklärt im Video
Sie möchten den Kapitalschutz nochmals kompakt erklärt haben? Martina Ingold von der SVE zeigt Ihnen im Video, wie er funktioniert und was Sie bei Ihrer Entscheidung beachten sollten.
Hinweis
Beim Laden dieses Videos werden Daten an YouTube/Google übertragen. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.
So treffen Sie Ihre Wahl
Im Versichertenportal mypkSVE können Sie Ihre Pensionierung simulieren und die verschiedenen Möglichkeiten vergleichen.
Wenn Sie sich für die Altersrente mit Kapitalschutz entscheiden, teilen Sie uns dies bis spätestens einen Monat vor Ihrer Pensionierung schriftlich mit.
Hinweis: Die Altersrente mit Kapitalschutz ist ab 1. Januar 2027 verfügbar. Endet Ihr Arbeitsverhältnis am 31. Dezember 2026 und werden Sie per 1. Januar 2027 bei der SVE pensioniert, können Sie den Kapitalschutz bereits wählen, sofern Sie die einmonatige Wahlfrist einhalten.
Haben Sie Fragen?
Ihre Ansprechperson unterstützt Sie gerne bei Fragen zum Kapitalschutz und zu Ihrer Pensionierung. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf – wir sind gerne für Sie da.
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Franziska Selzam-Waldvogel
Versichertenberaterin Stv. Leiterin IT/Digitalisierung)
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