Neuwahlen des Stiftungsrats im Herbst 2025
Die vierjährige Amtszeit der Stiftungsratsmitglieder endet Ende 2025. Für die Periode von 2026 bis 2029 wird der Stiftungsrat deshalb neu gewählt.

Gemäss dem genehmigten Organisationsreglement hat der Stiftungsrat entschieden, die Anzahl der Stiftungsratssitze zu reduzieren. Das Gremium besteht neu aus 12 bis 16 Personen – je zur Hälfte von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite.
Wie werden die Sitze im Stiftungsrat verteilt?
Wie viele Sitze ein Unternehmen erhält, hängt von der Anzahl versicherter Personen ab. Sulzer stehen als Stifterin je zwei Sitze zu. Unternehmen ohne Sitzanspruch sind erstmals in einem Firmenpool vertreten. Der Firmenpool gilt als eine angeschlossene Einheit und erhält je einen Arbeitnehmer- und einen Arbeitgebersitz.
Die Sitzverteilung für die nächste Amtszeit wurde vom Stiftungsrat wie folgt festgelegt:
| Unternehmen | Anzahl Sitze  | Anzahl Sitze  | 
|---|---|---|
| Sulzer-Unternehmen | 2 | 2 | 
| Burckhardt Compression AG | 1 | 1 | 
| Everllence Schweiz AG (ehemals MAN) | 1 | 1 | 
| Zimmer GmbH | 1 | 1 | 
| medmix Group AG | 1 | 1 | 
| Firmenpool | 1 | 1 | 
| Total | 7 | 7 | 
Zusätzlich zu den Stiftungsratsmitgliedern werden sechs Stellvertretungen, sogenannte Suppleantinnen und Suppleanten, gewählt, die bei Abwesenheit von Stiftungsratsmitgliedern deren Stimmrecht ausüben.
Wie wird gewählt?
Die Arbeitgebervertretungen im Stiftungsrat werden durch die Geschäftsleitungen der angeschlossenen Unternehmen bestimmt.
Für die Arbeitnehmervertretungen im Stiftungsrat organisieren die Arbeitnehmervertretungen der Unternehmen die Nominierungen geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten bis 31. Oktober 2025 und führen die Wahlen bis Jahresende durch.
Für den Firmenpool schlägt der Stiftungsrat Kandidatinnen und Kandidaten vor und informiert die Poolfirmen über das Wahlprozedere schriftlich.
Wer kann sich wählen lassen?
Alle bei der SVE versicherten Personen, die Deutsch in Wort und Schrift beherrschen, bereit sind, Zeit und Energie für das Amt einzusetzen, und nicht älter als 70 Jahre sind.
Das Wahlverfahren sowie die Aufgaben und Befugnisse der Stiftungsratsmitglieder sind im Organisationsreglement geregelt.
Die neuen Mitglieder werden in den «SVE-News» und auf dieser Website vorgestellt.
Haben Sie Interesse, mitzugestalten?
Dann melden Sie sich bis spätestens 31. Oktober 2025 bei Ihrer Geschäftsleitung oder direkt bei Katharina Hänsli, Präsidentin Arbeitnehmervertretung:












