Die Sulzer Vorsorgeeinrichtung (SVE) weist per Ende November 2022 trotz negativer Performance von -3,2% einen hohen Deckungsgrad von 119,8% aus (Technischer Zinssatz 1,5%).
Der Stiftungsrat der SVE hat deshalb an der Sitzung vom 6. Dezember 2022 beschlossen, die Altersguthaben der per Ende 2022 Versicherten mit 2,5% zu verzinsen. Gegenüber dem BVG-Mindestzinssatz 2022 von 1,0% entspricht dies einer Höherverzinsung von 1,5%. Zusammen mit der im Mai 2022 gutgeschriebenen, unterjährigen Zusatzverzinsung von 3%, werden somit 5,5% verteilt.
Auch alle Rentnerinnen und Rentner profitierten von einer einmaligen Zusatzzahlung im Mai 2022.
Versicherten, die im Laufe von 2023 aus der SVE austreten, wird ein Zins von 1,0% (BVG-Mindestzinssatz für 2023) auf ihrer Austrittsleistung gutgeschrieben. Die laufenden Alters-, Invaliditäts- und Hinterlassenenrenten werden per 1. Januar 2023 nicht erhöht.
Der Stiftungsrat und die Mitarbeitenden der SVE wünschen allen Versicherten und Rentenbezügern alles Gute für das Neue Jahr und bedanken sich für das ihnen entgegengebrachte Vertrauen.