Kommissionen und externe Stellen
Damit die SVE ihre Aufgaben gesetzeskonform, kompetent und mit hoher Verlässlichkeit wahrnehmen kann, wird der Stiftungsrat von verschiedenen Ausschüssen, Kommissionen und externen Fachstellen unterstützt. Diese enge Zusammenarbeit schafft die Grundlage für ausgewogene und tragfähige Entscheidungen – stets im Sinne und zum Wohl der Versicherten sowie der Rentnerinnen und Rentner.
Anlageausschuss
Gute Vorsorge braucht kluge Entscheidungen – besonders bei der Geldanlage. Der Anlageausschuss sorgt dafür, dass die vom Stiftungsrat festgelegte Anlagestrategie gesetzeskonform, mit ansprechender Rendite und ausgewogenen Kosten umgesetzt wird.
Funktion: Fachgremium für die Vermögensanlagen.
Aufgaben: Der Anlageausschuss bereitet wichtige Anlageentscheide für den Stiftungsrat vor und überwacht, ob die gewählte Strategie umgesetzt wird. Er prüft regelmässig die Chancen und  Risiken und bestimmt die Gewichtung der einzelnen Anlagekategorien. Auch taktische Entscheide – zum Beispiel bei kurzfristigen Marktentwicklungen – fallen in seinen Aufgabenbereich. Damit die SVE wirtschaftlich gesund bleibt, verfolgt der Anlageausschuss laufend die Entwicklung der Finanzkennzahlen. Zudem überprüft er die Einhaltung der Anlagerichtlinie.
Mitglieder: je 3 Arbeitgeber- und Arbeitnehmerstiftungsräte
Liegenschaftenkommission
Immobilien spielen bei der Vorsorge eine zentrale Rolle. Sie tragen zur langfristigen Sicherung der Renten bei – zuverlässig und unabhängig von Börsenbewegungen. Die Liegenschaftenkommission ist für die Immobilienstrategie und die Umsetzung der Bestimmung des Anlagereglements verantwortlich.
Funktion: Zuständig für Immobilienanlagen.
Aufgaben: Die Liegenschaftenkommission übernimmt das strategische Portfoliomanagement der Immobilien der SVE. Sie begleitet Bauprojekte, sorgt für eine sorgfältige Bewirtschaftung und beurteilt, ob Investitionen in Liegenschaften sinnvoll sind. Zudem überwacht sie, wie die Auwiesen Immobilien AG die Immobilienstrategie des Stiftungsrats umsetzt. Die Kommission entscheidet, welche Liegenschaften gekauft oder verkauft werden – im Rahmen der im Organisationsreglement festgelegten Kompetenzen. Sie prüft regelmässig die wichtigsten Kennzahlen zu den Liegenschaften und stellt sicher, dass notwendige Instandhaltungen und Unterhaltsarbeiten rechtzeitig durchgeführt werden.
Mitglieder: je 2 Arbeitgeber- und Arbeitnehmerstiftungsräte
Sozialkommission
Manche Lebenssituationen lassen sich nicht in Artikel fassen. Es gibt Fälle, in denen das Vorsorgereglement keine Leistung vorsieht. Die Sozialkommission wird einberufen, wenn ein Antrag von einer versicherten Person eingereicht wird.
Funktion: Behandelt soziale Anliegen angeschlossenen Firmen und der Versicherten.
Aufgaben: Die Sozialkommission handelt, wenn es um besondere soziale Anliegen geht. Sie entscheidet in Einzelfällen, ob zusätzliche Unterstützungsbeiträge gesprochen werden – zum Beispiel bei Härtefällen. Damit bietet die SVE in aussergewöhnlichen Situationen eine faire und menschliche Lösung.
Mitglieder: je 2 Arbeitgeber- und Arbeitnehmerstiftungsrat
Aufnahmekommission
Die SVE heisst Unternehmen willkommen, die sich anschliessen möchten. Die Aufnahmekommission entscheidet im Rahmen des vom Stiftungsrat genehmigten Einkaufsreglements über Neuanschlüsse.
Funktion: Prüft und entscheidet über die Aufnahme neuer Anschlussfirmen gemäss Einkaufsreglement.
Aufgaben: Die Aufnahmekommission prüft, welche finanziellen und strukturellen Auswirkungen es hat, wenn ein neues, grösseres Unternehmen der SVE beitritt.
Mitglieder: je 2 Arbeitgeber- und Arbeitnehmerstiftungsräte
Reglementskommission
Die Reglementskommission prüft bestehende Reglemente sorgfältig und schlägt Anpassungen vor, wenn sich rechtliche oder fachliche Grundlagen ändern. Die Reglementskommission wird bei Bedarf vom Stiftungsrat gebildet.
Funktion: Überarbeitung und Weiterentwicklung der Reglemente.
Aufgaben: Wenn es um umfangreiche Veränderungen in Reglementen geht, braucht es Erfahrung, Augenmass und den Blick fürs Ganze. Die Reglementskommission entwickelt Reglemente weiter und prüft Neuerungen sowie Verbesserungen sorgfältig.
Mitglieder: wird bei Bedarf zusammengestellt und vom Stiftungsrat gewählt.
Details zu den Ausschüssen und Kommissionen sind im Organisationsreglement geregelt.
Externe Stellen
Damit Ihre Vorsorge sicher bleibt, arbeitet die SVE eng mit externen Fachstellen zusammen. So stellen wir sicher, dass alle Prozesse fachlich geprüft und laufend verbessert werden.