Services
Beiträge Arbeitnehmer & Arbeitgeber

Der Versicherte und die Firma leisten in die SVE jährlich Beiträge. Hier erhalten Sie eine Übersicht darüber. 

SVE Basisplan
 

 

Alter

Sparbeiträge
Versicherte

Sparbeiträge
Firma

Risikobeiträge
Versicherte

Risikobeiträge
Firma

Total
Versicherte

Total
Firma

–24

0.0%

0.0%

0.9%

1.3%

0.9%

1.3%

25–31

6.1%

8.7%

0.9%

1.3%

7.0%

10.0%

32–41

7.1%

10.2%

0.9%

1.3%

8.0%

11.5%

42–51

8.1%

11.7%

0.9%

1.3%

9.0%

13.0%

52–65

9.1%

13.2%

0.9%

1.3%

10.0%

14.5%

66–70

6.1%

8.7%

0.0%

0.0%

6.1%

8.7%

 

SVE Komfortplan
 

 

Alter

Sparbeiträge
Versicherte

Sparbeiträge
Firma

Risikobeiträge
Versicherte

Risikobeiträge
Firma

Total
Versicherte

Total
Firma

–24

0.0%

0.0%

0.9%

1.3%

0.9%

1.3%

25–31

7.4%

8.7%

0.9%

1.3%

8.3%

10.0%

32–41

8.7%

10.2%

0.9%

1.3%

9.6%

11.5%

42–51

9.9%

11.7%

0.9%

1.3%

10.8%

13.0%

52–65

11.2%

13.2%

0.9%

1.3%

12.1%

14.5%

66–70

7.4%

8.7%

0.0%

0.0%

7.4%

8.7%

 

SVE Superplan
 

 

Alter

Sparbeiträge
Versicherte

Sparbeiträge
Firma

Risikobeiträge
Versicherte

Risikobeiträge
Firma

Total
Versicherte

Total
Firma

–24

0.0%

0.0%

0.9%

1.3%

0.9%

1.3%

25–31

8.7%

8.7%

0.9%

1.3%

9.6%

10.0%

32–41

10.2%

10.2%

0.9%

1.3%

11.1%

11.5%

42–51

11.7%

11.7%

0.9%

1.3%

12.6%

13.0%

52–65

13.2%

13.2%

0.9%

1.3%

14.1%

14.5%

66–70

8.7%

8.7%

0.0%

0.0%

8.7%

8.7%

Das Alter eines Versicherten wird aus der Differenz zwischen dem Kalenderjahr und seinem Geburtsjahr bestimmt. Der Wechsel in die nächst höhere Beitragsklasse erfolgt jeweils auf den 1. Januar.

Die Beiträge der Versicherten werden durch die Firma vom Lohn abgezogen und zusammen mit den Beiträgen des Arbeitgebers der SVE überwiesen.

Die Beitragspflicht beginnt mit der Aufnahme in die SVE und dauert solange das Arbeitsverhältnis besteht, längstens aber bis zur Vollendung des 65. Altersjahres.

Bei Unfall, Krankheit oder Militärdienst werden die Beiträge weiterhin erhoben, indem sie entweder vom weiter ausgerichteten Lohn oder von der Lohnersatzleistung abgezogen werden.

Wird ein Versicherter vollinvalid, so erlischt für die Dauer dieses Zustandes die Beitragspflicht. Für einen teilinvaliden Versicherten, der weiterhin in einem Arbeitsverhältnis mit der Firma steht, vermindern sich die zu leistenden Beiträge nach Massgabe des Invaliditätsgrades. Die Beitragsbefreiung bzw. -ermässigung setzt ein, sobald die Invalidenrente zur Auszahlung gelangt

Wahl der Sparbeitragsskala

Die Versicherten können ihre Beiträge nach dem SVE Basisplan, Komfortplan oder Superplan leisten. 

Die Wahl erfolgt bei Eintritt in die Vorsorgeeinrichtung. Ohne schriftliche Mitteilung gilt der SVE Basisplan. Der gewählte Sparplan kann jährlich mit Wirkung per 1. Juli eines Kalenderjahres gewechselt werden. Die Vorsorgeeinrichtung ist dabei jeweils bis spätestens 31. Mai schriftlich mit Hilfe des auf dem Internet verfügbaren Antragsformularen zu informieren. Ohne schriftliche Mitteilung bleibt der zuletzt gewählte Sparplan in Kraft.

Services
Berechnen Sie Ihre Beiträge online
Vorsorgelösungen
Hier finden Sie die Antragsformulare für einen Sparplanwechsel
Sulzer Vorsorgeeinrichtung
Zürcherstrasse 12
8401 Winterthur

Telefon 052 262 43 00
Fax        052 262 00 87
info@sve.ch
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
09.00 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr


Kontakt aufnehmen
Sulzer Vorsorgeeinrichtung
Zürcherstrasse 12
8401 Winterthur

Telefon 052 262 43 00
Fax        052 262 00 87
info@sve.ch