Konkubinat
Lebenspartner im Todesfall absichern

Ohne vertragliche Regelungen haben Unverheiratete im Todesfall Ihres Lebenspartners schlechte Karten. Nutzen Sie die Möglichkeiten, dass Ihr Lebenspartner einem Ehegatten gleichgestellt wird, wenn Ihnen etwas passiert. Bei gemeinsamen Kindern umso wichtiger. Wir unterstützen Sie.

Tipp
Keine Diskussion dank Konkubinatsvertrag

Beispiel-Vorlagen als Minimal- und als Maximallösung mit allem, was dazugehört.

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Gegenseitige Absicherung für Unverheiratete.

Wissenswertes zum Thema
Sulzer Vorsorgeeinrichtung
Zürcherstrasse 12
8401 Winterthur

Telefon 052 262 43 00
Fax        052 262 00 87
info@sve.ch
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