Stellenwechsel
Wechsel der Pensionskasse angesagt

Was Sie mitbringen an Ihre neue Stelle, ist nicht nur Motivation und Können – sondern immer auch Ihr Guthaben der 2. Säule. Die Pensionskassen sind gesetzlich verpflichtet, diesen Betrag an die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers zu überweisen.

Wissenswertes zum Thema
Sulzer Vorsorgeeinrichtung
Zürcherstrasse 12
8401 Winterthur

Telefon 052 262 43 00
Fax        052 262 00 87
info@sve.ch
Öffnungszeiten
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09.00 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr


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