Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der SVE und nimmt deren Gesamtleitung wahr. Er erlässt die für die Führung notwendigen Reglemente und legt die Organisation fest. Er bestimmt die Mitglieder der Ausschüsse und Kommissionen sowie deren Präsidenten und wählt den SVE-Geschäftsführer, die Revisionsstelle, den Experten für berufliche Vorsorge sowie den Anlagestrategieberater. Er besteht aus 20 Mitgliedern, wobei je die Hälfte Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter sind (paritätische Zusammensetzung). Die Suppleanten ersetzen Stiftungsratsmitglieder bei deren Abwesenheit.