Todesfall
Trauern ohne Existenzsorgen

Stirbt ein Versicherter vor oder nach der Pensionierung, so wird an berechtigte Nahestehende eine lebenslange Rente und teilweise ein Todesfallkapital bezahlt. Bestimmen Sie die Begünstigten zu Lebzeiten – und korrigieren Sie diesen Entscheid, falls Ihre Verhältnisse sich ändern.

Merkblatt
Kapital im Todesfall

Was beim Tod einer versicherten Person zusätzlich zu allfälligen Hinterlassenenrenten ausbezahlt wird und an wen.

Formular
Änderung der Begünstigten

Wer soll das Todesfallkapitall erhalten, wenn Ihnen etwas zustösst?

Wissenswertes zum Thema
Sulzer Vorsorgeeinrichtung
Zürcherstrasse 12
8401 Winterthur

Telefon 052 262 43 00
Fax        052 262 00 87
info@sve.ch
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
09.00 - 11.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr


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