Invalidität
Erwerbsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall

Beim Eintritt von Invalidität darf jede in der SVE versicherte Person auf ein stabiles Auffangnetz vertrauen. Die Leistungen, die dann ausbezahlt werden, finanzieren sich durch die Risikobeiträge aller Arbeitnehmer und Arbeitgeber – eine klassische Versicherungssolidarität.

Wissenswertes zum Thema
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Zürcherstrasse 12
8401 Winterthur

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Fax        052 262 00 87
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