BVG-Reform
Auswirkungen auf SVE-Versicherte

In der Juli-Ausgabe haben wir Sie über die geplanten Massnahmen der BVG-Reform informiert, über die wir in der Schweiz am 22. September 2024 abstimmen. Welche Auswirkungen die BVG-Reform hätte, erzählen Peter Strassmann, Geschäftsführer der SVE, und Martina Ingold, Stv. Geschäftsführerin, im Interview.

Die BVG-Reform ist komplex. Vereinfacht erklärt: Hat sie positive oder negative Auswirkungen?

Peter Strassmann: Auf SVE-Versicherte hat die Reform wenig Einfluss, da unsere Vorsorgelösungen deutlich über die BVG-Mindestleistungen hinausgehen und wir die notwendigen Anpassungen wie zum Beispiel die Umwandlungssatzsenkung bereits vor einigen Jahren umgesetzt haben. Auf Versicherte in BVG-Minimum-Plänen kann sie grosse Auswirkungen haben.

Martina Ingold: Reformen basieren in der Regel auf politischen Kompromissen, so auch die BVG-Reform. Wichtig ist die Senkung des Umwandlungssatzes, um der steigenden Lebenserwartung Rechnung zu tragen. Auch die Anpassung der Eintrittsschwelle und des Koordinationsabzugs ist sinnvoll. Damit wird die Situation für Geringverdienende und Teilzeiterwerbstätige verbessert. Die Altersstaffelung hat die Schattenseite, dass die Jüngeren mehr bezahlen müssen. Der umstrittenste Punkt ist die Unterstützung der Übergangsgeneration, da alle Pensionskassen Beiträge zahlen müssten, um die Zuschläge zu finanzieren, auch diejenigen wie die SVE, die diese Reformschritte schon länger umgesetzt haben und von der  Umwandlungssatzsenkung nicht betroffen sind.

Wie steht die SVE im Vergleich zu anderen Pensionskassen da?

Ingold: Die SVE ist eine finanziell gut aufgestellte, sichere Pensionskasse. Der Versicherungsumfang liegt über der gesetzlichen Mindestvorsorge, daher sind wir von den Problemen finanzieller Art, die mit der  Reform korrigiert werden sollen, nicht betroffen. Vor grossen Herausforderungen stehen Pensionskassen, die nah an den BVG-Mindestleistungen sind: Die Lebenserwartung steigt, die Rentendauer verlängert sich und die Renditeerwartungen an den Kapitalmärkten machen es schwieriger, die Renten bis zum Lebensende zu finanzieren. Daraus entstehen Defizite, die über Querfinanzierungen von den Versicherten zu den Rentnern gelöst werden müssen. Diese Querfinanzierung erfolgt in der Regel über eine tiefere Verzinsung
der Altersguthaben der Versicherten, wodurch letztlich deren künftige Renten verringert werden.

Strassmann: Die SVE hat diese Querfinanzierung gestoppt: Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht, deshalb stehen wir besser da als viele Pensionskassen.

Der Umwandlungssatz soll von 6,8% auf 6,0% gesenkt werden. Die SVE weist schon heute einen tieferen Umwandlungssatz aus.

Strassmann: Die Reduktion des gesetzlichen Umwandlungssatzes hat keinen Einfluss auf die SVE. Es ist notwendig, dass der Umwandlungssatz angepasst wird. Ohne diese Senkung werden die Erwerbstätigen die Pensionierungsverluste aus der Langlebigkeit über einen zu tiefen Zins weiter finanzieren, was stossend ist.
Die SVE hat den Umwandlungssatz bereits vor Jahren auf das korrekte Niveau gesenkt und ein Beteiligungsmodell eingeführt, mit dem sie den Versicherten einen Zusatzzins und den Rentnern eine Zusatzrente zahlen kann, wenn es die finanzielle Lage der SVE erlaubt. Diese Zinsgutschriften und Zusatzzahlungen konnten wir bereits vier Jahre in Folge ausrichten, was von allen Destinatären sehr positiv gewürdigt wurde.

Um den Sparprozess zu verstärken, soll die Eintrittsschwelle von CHF 22'050 auf CHF 19'845 gesenkt werden. Was bedeutet dies für die SVE?

Ingold: Es gibt gesetzliche Mindestvorschriften, entsprechend wird auch die SVE die Senkung umsetzen.

Weiter soll der Koordinationsabzug auf 20% fixiert werden, was heisst das?

Strassmann: Mit der BVG-Revision wird der flexible Koordinationsabzug mit 20% des versicherten Lohnes eingeführt und der fixe Koordinationsabzug von CHF 25’725 aufgegeben. Das führt dazu, dass Personen
mit tiefen Löhnen und Teilzeitangestellte besser versichert sind. Die damit einhergehenden besseren Leistungen werden zu höheren Lohnabzügen bei den Versicherten führen. In der SVE haben wir bereits einen flexiblen Koordinationsabzug, da ändert sich nicht viel.

Die Beitragsstufen werden vereinfacht, wie sind Versicherte davon betroffen?

Ingold: Die meisten Pensionskassen und auch die SVE bestimmen die Höhe der Beiträge und deren Abstufungen selbst, was erlaubt ist, sofern die Leistungen mindestens gleich hoch oder höher sind als die BVG-Mindestleistungen. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste dies korrigiert werden.

Profitieren SVE-Versicherte von der geplanten Unterstützung der Übergangsgeneration?

Strassmann: Das ist schwierig zu beantworten. Es kommt darauf an, wie viel Vorsorgekapital Versicherte im Schlussalter haben werden: Von den Zuschüssen profitieren Personen mit Altersguthaben bis CHF 441’000. Weil man in einem SVE-Classic-Plan rund doppelt so viel Kapital wie in einem BVG-Minimum-Plan anspart, werden die meisten Versicherten keine oder nur reduzierte Zuschüsse erhalten. Späte Eintritte von Personen in die SVEVorsorgepläne, die früher schlechter versichert waren, könnten davon sicherlich profitieren.

Was möchten Sie den SVE-Versicherten zum Abschluss noch mitteilen?

Strassmann: Die Reform der beruflichen Vorsorge ist notwendig, bei den Lösungsvorschlägen gehen die Meinungen aber auseinander. Die Vorlage ist ein typischer Schweizer Kompromiss aller Anspruchsgruppen,
der deshalb sehr kontrovers diskutiert wird. Es ist schwierig, eine Prognose zum Abstimmungsresultat abzugeben und im Spannungsfeld der Anspruchsgruppen geben wir keine Empfehlung ab.

Peter Strassmann

Geschäftsführer

Martina Ingold

Stv. Geschäftsführerin
Leiterin Kundenberatung

Sulzer Vorsorgeeinrichtung
Zürcherstrasse 12
8400 Winterthur

Direkte Ansprechpersonen
Telefon +41 52 262 43 00
info@sve.ch


Sulzer Vorsorgeeinrichtung
Zürcherstrasse 12
8400 Winterthur

Telefon +41 52 262 43 00
info@sve.ch