Bei einem Beitragsverhältnis von 60% Arbeitgeber zu 40% Arbeitnehmer kann der Arbeitnehmer freiwillig höhere Sparplanvarianten über dem Basisplan wählen (Komfort- oder Superplan). Bei Eintritt in die SVE haben Sie die Möglichkeit Ihren Sparplan zu wählen. Ohne schriftliche Mitteilung gilt der Basisplan. Bitte beachten Sie, dass Sie in der Regel die Vorsorgelösung des "Classic Vorsorgeplan" haben. Der gewählte Sparplan kann jährlich mit Wirkung per 1. Juli eines Kalenderjahres gewechselt werden.