Wer bekommt ein Darlehen?
Die Sulzer Vorsorgeeinrichtung gewährt ihren Versicherten zinsgünstige Hypothekardarlehen für selbstgenutzten Wohnraum.
Wie hoch ist der Zins?
Die Zinssätze liegen an der unteren Grenze der marktüblichen Sätze für entsprechende Objekte. Sie können sich zudem jederzeit telefonisch über den aktuellen Zinsfuss orientieren lassen. Der Zins ist halbjährlich, jeweils auf 30. Juni und 31. Dezember, zur Zahlung fällig. Die 2. Hypothek muss amortisiert werden.
Kündigung
Variable Hypotheken:
Die Hypothekardarlehen können von beiden Seiten täglich unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.
Festhypotheken:
Während der Laufzeit keine Kündigung möglich. Rückzahlbar am Ende der Laufzeit.
Anforderungen an den Darlehensnehmer
Grundsätzlich werden Hypothekardarlehen nur an Personen gewährt, die bei einer an der Vorsorgeeinrichtung angeschlossenen Firma in fester Anstellung oder pensioniert sind.
Anforderung an die Objekte
Das Darlehen muss zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum verwendet werden. Namentlich für:
- den Erwerb und die Erstellung zum eigenen Bedarf. Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung. Die Finanzierung eines Ferienhauses oder einer Zweitwohnung fällt ausser Betracht.
- Bauland unter der Bedingung, dass innerhalb von 5 Jahren ein Ein- oder Zwei- Familienhaus darauf erstellt wird.
- Die Bewertung erfolgt durch die bautechnische Fachstelle der Stifterfirma.
Was geschieht bei einem Wechsel der Vorsorgeeinrichtung?
Mit dem Austritt aus der Firma wird die Hypothek 6 Monate nach Ihrer Kündigung zur Rückzahlung fällig. Auf schriftlichen Antrag des Darlehensnehmers ist die Weiterführung nach dem Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung möglich.
Wieviel Geld bekomme ich und wie hoch darf die finanzielle Belastung sein?
Bis 80 % des Anlagewertes oder des Kaufpreises. Voraussetzung sind mindestens 20 % (des Kaufpreises) als Eigenmittel. Die finanzielle Belastung (Zins und Amortisation) soll 35 % des Bruttolohnes nicht übersteigen.
Belehnungsgrenze
Für die Finanzierung von Wohneigentum steht dem Versicherten ein Betrag bis 80 % des Verkehrswertes (Anlagekosten) oder Kaufpreises zur Verfügung:
- 1.Hypothek: Neubauten, bestehende Bauten und Eigentums-
wohnungen 65 % - 2.Hypothek: Neubauten, bestehende Bauten und Eigentums-
wohnungen 15 % - Für die Finanzierung von Bauland gilt 50 %
Wie weiter?
Ich interessiere mich für ein Hypothekardarlehen bei der Sulzer Vorsorgeeinrichtung. Was muss ich unternehmen?
- ein Antragsformular anfordern
- das Gesuch vollständig ausfüllen
- die notwendigen Unterlagen beilegen
Alles klar?
Wenn nicht, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Rufen Sie uns an oder wenden Sie sich an uns via den
Direktkontakt
Sulzer Vorsorgeeinrichtung
SVE Hypotheken
Postfach 2073
8027 Zürich
Tel 052 262 36 79
Aus dieser Informationsschrift lassen sich keine Rechtsansprüche
ableiten. Für die Beurteilung des Einzelfalles ist ausschliesslich die
Sulzer Vorsorgeeinrichtung (SVE), Winterthur, massgebend.