Begriffe von A bis B
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AHV-Überbrückungsrente
Temporäre Rente, die von der Vorsorgeeinrichtung zwischen dem Altersrücktritt und dem Einsetzen der AHV-Rente gewährt wird.
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Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Grundkapital einer Unternehmung
(Aktiengesellschaft) verkörpert. Die Aktie ist ein Sachwert und ein Teil
des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft. Ihr Ertrag und Marktwert
(Börsenkurs) richten sich somit nach der wirtschaftlichen Ertragskraft
der betreffenden Unternehmung und können folglich erheblichen
Schwankungen unterworfen sein.
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Aktienindex
Kennziffer zur Beobachtung der Kursentwicklung der Aktiengruppe an der Börse (z.B. Dow Jones Index).
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Altersguthaben
Summe der angesammelten Altersgutschriften inkl. Freizügigkeitsleistungen und Zinsen.
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Altersgutschriften
Jährliche Gutschrift auf dem Alterskonto, die nach Alter gestaffelt und in Prozenten des koordinierten Lohnes bestimmt ist.
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Amtlicher Wert
Durch kantonale Schätzung festgelegter Wert einer Liegenschaft.
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Anlagefonds
Der Anlagefonds (auch Investmentfonds genannt) ist ein Vermögen, das
aufgrund öffentlicher Werbung von den Anlegern zum Zwecke der
gemeinschaftlichen Kapitalanlage aufgebracht und von der Fondsleitung
nach dem Grundsatz der Risikoverteilung für Rechnung der Anleger
verwaltet wird.
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Anlagepolitik
Richtlinien, die bei der Anlage eines Vermögens nach den Erfordernissen
der Sicherheit, Risikoverteilung, Werterhaltung, Gewinnerzielung und
Rendite aufgestellt wird.
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Anlagestiftung
Der Zweck einer Anlagestiftung ist es, Vermögen von mehreren
Personalvorsorge-Einrichtungen sicher und gewinnbringend im Rahmen der
gesetzlichen Anlagerichtlinien anzulegen und zu verwalten.
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Anleihe
Gesamthaft in einem bestimmten Zeitpunkt aufgenommene, in der Regel
festverzinsliche, mittel- oder langfristige Schuld, die in gleichartige
Obligationen unterteilt ist.
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Annuität
Annuität: Jährliche Aufwendung für Verzinsung und Tilgungsrate einer
bestimmten Kapitalschuld. Bei jährlich gleichbleibenden Annuitäten
erhöht sich die Tilgung um die eingesparten Zinsen auf dem bereits
zurückbehaltenen Kapital (Kumulative Tilgung).
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Anstalt
Die öffentlich-rechtliche Anstalt ist eine aus Mitteln und Personal,
technisch und organisatorisch zusammengefasste Verwaltungseinheit, die
für eine bestimmte Verwaltungsaufgabe dauernd den Anstaltsbenützern zur
Verfügung steht.
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Ärztliche Untersuchung
Ärztliche Untersuchung auf Anordnung der Vorsorgeeinrichtung bei
Geltendmachung von Versicherungsleistungen. Die SVE bestimmt in der
Regel den Arzt.
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Aufsichtbehörde
Die Aufsichtsbehörde ist gemäss BVG vorgesehen. Sie muss eine zentrale,
kantonale Instanz sein, welche unter der Oberaufsicht des Bundesrates
steht. Sie kann gewisse Aufgaben auch anderen Kantons- oder
Gemeindeinstanzen übertragen. Die Aufsichtsbehörde ist kein Organ der VE
und hat nicht die Befugnis, eine Vertretung in der VE oder Teilnahme an
ihrer Verwaltung zu verlangen. Die Aufsichtsbehörde kann Weisungen
erlassen, insbesondere betreffend die Vermögensverwaltung. Sie ist auch
befugt, Klagen von Destinatären entgegenzunehmen, wenn die Organe der VE
willkürlich handeln.
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Auskunftspflicht
Pflicht des Versicherten, der Kasse alle Auskünfte zu erteilen, die für
die korrekte Anwendung des Reglementes erforderlich sind, wie
Familienverhältnisse, gesetzliche oder vom Versicherten freiwillig
übernommene Unterhaltspflichten, Gesundheitszustand, Bereitschaft sich
einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.
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Austrittsleistung
Reglementarische Leistung, die einem Versicherten gewährt wird, der aus
der Personalvorsorgeeinrichtung austritt (auch "Freizügigkeitsleistung"
genannt).
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Autonome Kasse
Selbstverwaltete Kasse, das heisst Institution mit eigener Organisation und Verwaltung.
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BVG
Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Obligatorische Mindestleistungen.
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Barwert
Der Barwert in einem bestimmten Zeitpunkt entspricht dem Wert, der dann
als verzinsliches Kapital vorhanden sein muss, um daraus später zu
erwartende Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können.
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Baukredit
Hypothekarisch sichergestellter Kredit zur Bezahlung eines Neu- oder Umbaus.
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Baurecht
Das Baurecht ist ein beschränktes dingliches Recht. Die Eigentümer des
Grundstückes verpflichtet sich einem Dritten gegenüber, ihn auf seinem
Grundstück bauen zu lassen.
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Beharrungszustand
Pflicht des Versicherten, der Kasse alle Auskünfte zu erteilen, die für
die korrekte Anwendung des Reglementes erforderlich sind, wie
Familienverhältnisse, gesetzliche oder vom Versicherten freiwillig
übernommene Unterhaltspflichten, Gesundheitszustand, Bereitschaft sich
einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen.
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Beitrags- oder Prämienprimat
Wir sprechen von einer Vorsorgeeinrichtung mit Beitragsprimat, wenn die
Beitragshöhe im Reglement festgelegt ist (in festen Frankenbeträgen oder
in Prozenten einer Bezugsgrösse) und daraus die Höhe der einzelnen
Vorsorgeleistungen ermittelt wird.
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Beitragspflicht
Pflicht, die vom Reglement vorgesehenen Beiträge zu leisten. In der
Regel wird unter Beitrag ein wiederkehrender Beitrag verstanden.
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Bonität der VE
Bonität ist bei einer Vorsorgeeinrichtung dann gegeben, wenn Sicherheit,
genügender Ertrag der Anlagen und eine angemessene Verteilung der
Anlagerisiken sowie die Deckung des voraussehbaren Bedarfes an flüssigen
Mitteln gewährleistet sind.
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Buchgewinn
Bei Veräusserung oder Höherbewertung von Aktien entstehender Gewinn,
anstelle der bisher als stille Reserve bestehenden Differenz zwischen
dem Buchwert und dem höheren Marktwert.
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Buchverlust
Bei Tieferbewertung von Aktien enstehender Verlust, entsprechend der
Differenz zwischen dem bisherigen, höheren und dem neuen, tieferen
Buchwert.
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Buchwert
Betrag, zu dem ein Aktivposten in der Bilanz aufgeführt ist, ohne
Rücksicht auf den allfälligen Mehr- oder Minderwert oder den Nennwert.
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