Ab welchem Alter kann ich mich pensionieren lassen?
Zwischen dem vollendeten 60. und dem vollendeten 65. Lebensjahr können Sie den Zeitpunkt Ihrer Alterspensionierung frei bestimmen. Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten die arbeitsvertraglichen Bestimmungen der Firma.
Wann werden die Renten ausbezahlt?
Die Rentenzahlungen erfolgen monatlich im Voraus. Sie werden innerhalb der ersten Hälfte des Monats ausbezahlt. Einige Tage vor der erstmaligen Auszahlung erhalten Sie von uns einen Rentenbrief, der Sie über die genaue Höhe der zu erwartenden Leistung informiert.
Kann ich wählen zwischen Rente und Kapital?
Das Altersguthaben kann ganz oder teilweise als Alterskapital bezogen werden. Die Auszahlung des Teilalterskapitals erfolgt zusammen mit der ersten Rente.
Erhalte ich die Altersrenten automatisch?
Bei Erreichen des 65. / 64. Altersjahres hat bei der SVE kein Antrag zu erfolgen. Bei vorzeitigem Altersrücktritt genügt eine Kopie des Kündigungsschreibens. Bei der AHV ist jedoch in jedem Fall ein Antrag einzureichen.
Muss ich mich gegen Unfall weiterhin versichern?
Beim Übertritt in den Ruhestand erlischt die Deckung der obligatorischen Unfallversicherung gemäss UVG 30 Tage nach Beendigung des Arbeits-verhältnisses sowie die Krankengeldversicherung beim Krankenversicherer. Melden Sie Ihren Altersrücktritt Ihrem Krankenversicherer, damit die Unfall-deckung wieder in Ihre Versicherung aufgenommen werden kann.
Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Kundenberaterinnen gerne zur Verfügung.
Sulzer Vorsorgeeinrichtung
Postfach 414 / Ko.St.0053
Zürcherstrasse 12
8401 Winterthur
Und wenn die AHV noch keine Rente zahlt?
Auf Wunsch richtet die SVE bis zum Anspruch auf eine Rente der AHV/lV eine sogenannte Überbrückungsrente aus. Der Bezug der Überbrückungsrente ab dem 60. Lebensjahr vermindert allerdings die lebenslange jährliche Altersrente wie auch die mitversicherten Ehegatten- und Waisenrenten. Diese temporäre Verbesserung der Rente ist sorgfältig zu überprüfen.
Und die Anpassung der Rente an die Teuerung?
Die Renten werden nach den finanziellen Möglichkeiten der SVE der Preisentwicklung angepasst.
Der Stiftungsrat entscheidet jährlich, ob und in welchem Umfang eine Rentenanpassung möglich ist.
Kann ich die Ehegattenrente nach der Pensionierung wählen?
Sie können im Zeitpunkt der Pensionierung die Höhe der Ehegattenrente selbst bestimmen. Dabei ist das nach einem allfälligen Kapitalbezug noch vorhandene Altersguthaben massgebend. Der Umwandlungssatz wird aufgrund des Alters im Zeitpunkt des Rücktrittes sowie der gewählten anwartschaftlichen Ehegattenrente (60% oder 100%) ermittelt. Beachten Sie die Umwandlungssätze im Anhang des SVE-Reglementes.
Welche Auswirkung hat die Pensionierung auf die Besteuerung?
Gesetzliche Vorschriften verpflichten die Pensionskassen, Renten- und Kapitalzahlungen an die Eidg. Steuerverwaltung in Bern zu melden. Normalerweise nimmt die Steuerverwaltung auf den Zeitpunkt der Pensionierung eine Zwischenveranlagung vor. Als Grundlage dazu dient der Rentenbrief der Sulzer Vorsorgeeinrichtung. Wir raten Ihnen, sich möglichst bald nach der Pensionierung mit der Steuerverwaltung Ihrer Wohngemeinde in Verbindung zu setzen.
Welche Altersleistungen habe ich von der SVE zu erwarten?
Mit dem Versicherungsausweis, den Sie jedes Jahr von uns erhalten, geben wir Ihnen die Höhe der voraussichtlichen Leistungen beim Rücktritt im Alter 60, 61, 62 resp. bis 65 bekannt. Natürlich sind wir gerne bereit, weitere Berechnungen gemäss Ihren individuellen Wünschen zu erstellen.
Gibt es auch eine Alterskinderrente?
Ja, wenn Sie eine Altersrente beziehen, haben Ihre Kinder, für deren Unterhalt Sie aufzukommen haben, Anspruch auf eine Kinderrente. Der Anspruch darauf dauert generell bis zur Vollendung des 18. Altersjahres; für Kinder in Ausbildung längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr.
Muss ich weiterhin Beiträge an die SVE und die AHV entrichten?
Nach ihrem Altersrücktritt haben Sie keine Beiträge mehr an die SVE zu bezahlen. Bei einem Teilrücktritt infolge Invalidität reduziert sich die Beitragspflicht. Die Beitragspflicht bei der AHV besteht in jedem Fall bis zum Ende des Monats des ordentlichen AHV-Rentenalters. Die Beitragsfest-setzung richtet sich nach Ihrem verbleibenden Erwerbseinkommen oder nach Ihrem Renteneinkommen und Vermögen. Informieren Sie sich diesbezüglich bei der AHV-Zweigstelle Ihrer Wohngemeinde.
Was passiert nach der Pensionierung mit meinem allfälligen Hypothekardarlehen bei der SVE?
Der Altersrücktritt hat auf die Gewährung und die Bedingungen von Hypothekardarlehen keinen Einfluss, sofern Sie von der Sulzer Vorsorgeeinrichtung eine Rente beziehen.