Das BVG-Altersguthaben dient lediglich zu Informationszwecken. Es zeigt die Höhe des Vorsorgekapitals per Ende Jahr, wenn nur die nach Bundesgesetz vorgeschriebenen Leistungen versichert wären. Das BVG-Altersguthaben wäre nur von Bedeutung, wenn es höher wäre als die aktuelle Freizügigkeitsleistung
Der versicherte Lohn entspricht dem massgebenden Jahreslohn, vermindert um den Koordinationsbetrag. Der Koordinationsbetrag entspricht 40% des massgebenden Lohnes, höchstens jedoch dem vom Stiftungsrat festgelegten Maximum.
Versicherte unter 25 Jahren bezahlen bis zum 1. Januar nach der Vollendung des 24. Lebensjahres lediglich die Prämien (1,4 % Arbeitnehmerbeitrag / 1,8 % Arbeitgeberbeitrag) für die Risikoversicherung (Tod und Invalidität). Der Beitrag ist monatlich zu entrichten und wird direkt vom Salär in Abzug gebracht.
Ihr persönlicher Beitrag beträgt zwischen 7 % bis 10 % des versicherten Lohnes. Davon entfallen 1,4 % auf die Risikoversicherung (Tod und Invalidität) und zwischen 5,6 % bis 8,6 % auf die Altersvorsorge. Versicherte unter 25 Jahren bezahlen bis zum 1. Januar nach der Vollendung des 24. Lebensjahres lediglich die Prämien für die Risikoversicherung. Der Beitrag ist monatlich zu entrichten und wird direkt vom Salär in Abzug gebracht.