Zwischen dem vollendeten 60. und dem vollendeten 65. Lebensjahr können Sie den Zeitpunkt Ihrer Alterspensionierung frei bestimmen. Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten die arbeits-vertraglichen Bestimmungen der Firma.
Das Altersguthaben kann ganz oder teilweise als Alterskapital bezogen werden. Bedingung: Ein entsprechendes Gesuch ist der Sulzer Vorsorgeeinrichtung (SVE) spätestens 3 Monate vor dem Bezug der Altersleistung einzureichen. Die Auszahlung des Teilalterskapitals erfolgt zusammen mit der ersten Rente.
Sie können im Zeitpunkt der Pensionierung die Höhe der Ehegattenrente selbst bestimmen. Dabei ist das nach einem allfälligen Kapitalbezug noch vorhandene Altersguthaben massgebend. Der Umwandlungssatz wird aufgrund des Alters im Zeitpunkt des Rücktrittes sowie der gewählten anwartschaftlichen Ehegattenrente (60% oder 100%) ermittelt. Beachten Sie die Umwandlungssätze im Art.17. Abs.2 des SVE-Reglementes. Umwandlungssätze sind im Anhang (1) zu finden.
Mit dem Versicherungsausweis, den Sie jedes Jahr von uns erhalten, geben wir Ihnen die Höhe der voraussichtlichen Leistungen beim Rücktritt im Alter 60, 61, 62 resp. bis 65 bekannt. Natürlich sind wir gerne bereit, weitere Berechnungen gemäss Ihren individuellen Wünschen zu erstellen.
Die Rentenzahlungen erfolgen monatlich im Voraus. Sie werden innerhalb der ersten Hälfte des Monats ausbezahlt. Einige Tage vor der erstmaligen Auszahlung erhalten Sie von uns einen Rentenbrief, der Sie über die genaue Höhe der zu erwartenden Leistung informiert.