Sulzer - Vorsorgeeinrichtung SVE
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Sind freiwillige Einlagen möglich?

Ein Versicherter kann sein Altersguthaben mit einer oder mehreren freiwilligen Einlagen erhöhen und damit die für ihn versicherten Leistungen verbessern. Diese Einlagen sind derart zu begrenzen, dass der Versicherte auf das ordentliche Ende des Arbeitsvertrages hin eine Altersrente von höchstens 70% des im Zeitpunkt des Einkaufs versicherten Lohnes erreichen kann. Diese Einlagen sind grundsätzlich bei der Steuererklärung voll abzugsfähig.

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