Für die Finanzierung von Wohneigentum steht dem Versicherten ein Betrag bis zur Höhe der aktuellen Freizügigkeitsleistung zur Verfügung. Aktive Versicherte, die das 50. Altersjahr vollendet haben, dürfen die Freizügigkeitsleistung, wie sie im Alter 50 bestanden hat, oder falls höher die halbe aktuelle Freizügig- keitsleistung vorbeziehen bzw. verpfänden. Der Mindestbetrag für den Vorbezug beträgt Fr. 20'000.-. Bezüge sind nur alle 5 Jahre zulässig. Für die Verpfändung gilt sinngemäss das gleiche wie beim Vorbezug.
Jeder mindestens 25 Jahre alter Versicherter erhält in jedem Kalenderjahr eine Altersgutschrift. Die Altersgutschriften entsprechen den von den Versicherten und der Firma geleisteten jährlichen Sparbeiträge (AG + AN), das sind:
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Altersgutschriften in % vers.Lohnes 13,8 (5,6% + 8,2%) 16,3 (6,6% + 9,7%) 18,8 (7,6% + 11,2%) 21,3 (8,6% + 12,7%) |
Alter 25-31 32-41 42-51 52-65 |
(im Vergleich BVG) 7% 10% 15% 18% |
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Die Altersgutschrtiften werden dem persönlichen Konto des Versicherten gutgeschrieben und ergeben samt Zins und Zinseszins das jeweilige Altersguthaben.
Die Sulzer Vorsorgeeinrichtung gewährt ihren Versicherten zinsgünstige Hypothekardarlehen für selbstgenutzten Wohnraum. Finanziert wird bis 80 % des Anlagewertes oder des Kaufpreises. Voraussetzung sind mindestens 20 % (des Kaufpreises) als Eigenmittel. Die finanzielle Belastung (Zins und Amortisation) soll 35 % des Bruttolohnes nicht übersteigen.
Die Zinssätze liegen an der unteren Grenze der marktüblichen Sätze für entsprechende Objekte. Sie können sich zudem jederzeit telefonisch über den aktuellen Zinsfuss orientieren lassen, oder unter der Rubrik «Hypothekardarlehen». Der Zins ist halbjährlich, jeweils auf 30. Juni und 31. Dezember, zur Zahlung fällig. Die 2. Hypothek muss amortisiert werden.
Ihr persönlicher Beitrag beträgt zwischen 7 % bis 10 % des versicherten Lohnes. Davon entfallen 1,4 % auf die Risikoversicherung (Tod und Invalidität) und zwischen 5,6 % bis 8,6 % auf die Altersvorsorge. Versicherte unter 25 Jahren bezahlen bis zum 1. Januar nach der Vollendung des 24. Lebensjahres lediglich die Prämien für die Risikoversicherung. Der Beitrag ist monatlich zu entrichten und wird direkt vom Salär in Abzug gebracht.