Sulzer - Vorsorgeeinrichtung SVE
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Welche Summen stehen zur Verfügung für Wohneigentum?

Für die Finanzierung von Wohneigentum steht dem Versicherten ein Betrag bis zur Höhe der aktuellen Freizügigkeitsleistung zur Verfügung. Aktive Versicherte, die das 50. Altersjahr vollendet haben, dürfen die Freizügigkeitsleistung, wie sie im Alter 50 bestanden hat, oder falls höher die halbe aktuelle Freizügig- keitsleistung vorbeziehen bzw. verpfänden. Der Mindestbetrag für den Vorbezug beträgt Fr. 20'000.-. Bezüge sind nur alle 5 Jahre zulässig. Für die Verpfändung gilt sinngemäss das gleiche wie beim Vorbezug.

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