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Invaliden-Kinderrente (Art. 16)

Die Invaliden-Kinderrente beabsichtigt, nach dem Invaliditätsfall die Kinderzulagen der in der SVE versicherten Person zu kompensieren. Besitzt eine versicherte Person im Zeitpunkt der Invalidisierung Kinder, welche das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben, hat die versicherte Person Anspruch auf Invaliden-Kinderrente. Bei in Ausbildung stehenden Kindern wird diese Frist bis zum 25. Lebensjahr ausgedehnt. Die Höhe der Invaliden-Kinderrente beträgt 20% der Invalidenrente.

Fallbeispiel: eine in der SVE versicherte Person, welche eine jährliche Invalidenrente von CHF 17'920 erhält, würde somit für jedes rentenberechtigte Kind jährlich CHF 3'584 bzw. monatlich CHF 299 erhalten. Die Summe sämtlicher Renten im Invaliditätsfall darf zusammen mit anderen anrechenbaren Einkünften (z.B. IV- und UVG-Renten) 100% des mutmasslich entgangenen Verdienstes nicht übersteigen. Wird diese Limite überschritten, so werden die Invaliden-Kinderrenten entsprechend gekürzt.

Für weitere Fragen zu Ihrer persönlichen Situation steht Ihnen das SVE Kundenberatungsteam gerne gerne zur Verfügung (Link zum Kontakt).

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Informationen zum Thema
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