Sulzer - Vorsorgeeinrichtung SVE
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Aufnahmebedingungen


In die Vorsorgeeinrichtung werden diejenigen Arbeitnehmer der Firma aufgenommen,

  • welche das 17. Altersjahr vollendet haben
  • deren massgebender Jahreslohn (Art.6 des SVE-Reglementes) den durch das BVG festgesetzten Mindestlohn übersteigt.

Die Aufnahme erfolgt mit dem Antritt des Arbeitsverhältnisses, frühestens jedoch auf den 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Sofern sie die Aufnahmebedingungen erfüllen, zählen zu den zu versichernden Arbeitnehmern auch die Lehrlinge, die Teilzeitbeschäftigten, ferner die nur aushilfsweise oder provisorisch angestellten Arbeitnehmer, falls ihr Arbeitsvertrag nicht im vorneherein auf höchstens drei Monate befristet ist. Wird das Arbeitsverhältnis über die Dauer von drei Monaten hinaus verlängert, so sind diese Arbeitnehmer von dem Zeitpunkt an versichert, ab welchem die Verlängerung vereinbart wurde.


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