Diese Kommission wird einberufen, wenn umfangreiche Veränderungen im Vorsorgereglement anstehen. Sie wird aus Mitgliedern des Stiftungsrates paritätisch zusammengesetzt. Sie behandelt reglementsbezogene Sachgebiete wie das Formulieren von Reglementstexten, die Vorbehandlung von Änderungsanträgen, Fragen der Auslegung von Reglementstexten etc.