Liegenschaftenkommission
- Sie ist für die erfolgreiche Bewirtschaftung der Liegenschaften verantwortlich
- 4 Mitgieder bilden die Kommission
- je 2 Vertreter der Arbeitgeber resp. Arbeitnehmerseite, wobei 1 Vertreter Fachmann sein kann, der nicht Mitglied des Stiftungsrates ist